Von Dipl.-Ing. Beatrix Griesmeier, Dipl.-Ing. Lisa Bachmann, Dipl.-Ing. Georg Daurer, Mag. Gregor Zauner, Mag. Ronald Zilavec, CFP | med.ium 1+2/2025
Auch 2024 wurde von den Aktuarinnen Frau Dipl.-Ing. Beatrix Griesmeier und Frau Dipl.-Ing. Lisa Bachmann und Herrn Mag. Gregor Zauner die Finanzierung des Wohlfahrtsfonds untersucht. Vorweg kann man feststellen, dass sowohl die Grund- als auch die Zusatzleistung-Neu langfristig unverändert gut finanzierbar sind.
Eine Grundprämisse des Wohlfahrtsfonds ist und bleibt die solide Gebarung. Der Fonds muss und soll auch für zukünftige Generationen ein zweites Standbein für die Altersvorsorge darstellen. Diese langfristige Finanzierbarkeit wird von externen Experten überprüft. In der Vergangenheit berichteten wir ausführlich, dass die Grundleistung stabil ist, wenn man am Grundsatzbeschluss, die Beiträge und Leistungen im Verhältnis 2:1 zu valorisieren, festhält. In Ausnahmesituationen – wie beispielsweise bei hoher Inflation – konnte man davon abweichen.
In einem Umlageverfahren (in der Grundleistung) werden die laufenden Beiträge sofort dazu verwendet, um die laufenden Pensionen damit zu bedienen. Zusätzlich ist es notwendig einen Kapitalstock bzw. eine Reserve aufzubauen, die für Zeiten mit demografisch kritischen Entwicklungen dient. Auch im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg ist dieser Kapitalstock notwendig – und auch ausreichend vorhanden. Ohne diese Reserve müssten Pensionen eingefroren und/oder Beiträge unverhältnismäßig stark angepasst werden. Daher ist in der mittel- und langfristigen Prognose stets darauf zu achten, dass ausreichendes (Reserve-)Vermögen vorhanden ist. Welche Parameter haben maßgeblichen Einfluss auf die Prognose:
Wenn jemand in Pension geht, so endet seine Beitragsleistung. Die Frage ist nun, wie diese ersetzt wird. Kann dies im gleichen Ausmaß erfolgen, oder ist mit einer Ersatzrate von unter 100 % zu rechnen? Im Basisszenario wird mit einer Ersatzrate von 90 % kalkuliert.
In der Vergangenheit wurde stets ein Verhältnis von 2:1 empfohlen. Oder anders ausgedrückt: Die Leistungen sollten nur halb so hoch angepasst werden, wie die Beiträge. Die Kernaufgabe der aktuarischen Analyse betraf folgende Fragestellung: Ist das Vermögen mittlerweile ausreichend hoch, um auch andere Valorisierungsverhältnisse abbilden zu können, beispielsweise 4:3 oder ähnliche Quoten?
Je höher der Kapitalstock p.a. verzinst ist, desto positiver der Effekt für die Suffizienz. Die Bewertung nach dem Held to Maturity Prinzip hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Erfolge geglättet werden. Bei der Prognose wurde mit einem langfristigen Zins von 2 % gerechnet; auch wurden die Auswirkungen von anderen Zinsannahmen untersucht.
Die Aktuarvereinigung Österreichs berechnet und veröffentlich periodisch (ungefähr alle 10 Jahre) neue Rechnungsgrundlagen (= Tabellen, die unter anderem die prognostizierten Sterblichkeiten enthalten). Die verwendeten stammen aus 2018, der letzten Berechnung von Sterbetafeln durch die AVÖ (Aktuarvereinigung Österreichs).
Bei einer 90%igen Ersatzrate und einer Kapitalverzinsung von 2 % können die Leistungen mehr als halb so stark angehoben werden als die Beiträge. Das 2:1 Verhältnis kann beispielsweise durch 4:3 bzw. 2:1,5 ersetzt werden. Vollkommen idente Valorisierungen von Leistungen und Beiträgen würden nach heutigen Berechnungen mittelfristig zu Engpässen führen. Liegt jedoch die Beitragssteigerung im Schnitt über den Leistungen, so ist auch langfristig ausreichende Liquidität vorhanden.
Selbst wenn die o.a. Grafik ein Absinken des Vermögens veranschaulicht, so zeigt sich dadurch grundsätzlich keine Finanzierungsgefahr. Das (Reserve-)Vermögen dient vornehmlich dazu, dass neben der Zusatzleistung-Alt (ebenso Umlageverfahren) auch die geburtenstarken Jahrgänge finanziert werden können. Beide Effekte sind in einer Generation statistisch überwunden ohne dass das Vermögen Gefahr läuft negativ zu werden, sofern die angenommenen Parameter eingetreten sind oder festgelegt werden.
Wie bereits eingangs erwähnt, werden diese Gutachten periodisch aktualisiert, sodass frühzeitig Fehlentwicklungen erkannt werden und rechtzeitig reagiert werden kann.
Untersucht wurde ebenfalls, ob Neubeitritte in dieses System ihre zukünftigen Leistungen selbst finanzieren. Die Finanzierbarkeit der Neubeitritte ist auch in den Folgejahren gegeben, obwohl spätere Generationen höhere Lebenserwartungen haben.
„Unter den angenommenen Prämissen ist die Grundleistung und Zusatzleistung Alt des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg versicherungsmathematisch ausreichend finanziert“
Neben der Grundleistung ist die Zusatzleistung-Neu ein wichtiger zweiter Baustein bei der Pensions- bzw. Versorgungsleistung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg. Bei unserer Überprüfung dieser Zusatzleistung-Neu konnten wir feststellen, dass das vorhandene Vermögen ausreichend ist, um die zukünftigen Ansprüche zu bedienen. In der Analyse haben wir folgende Parameter angewandt:
Die Aktuarvereinigung Österreichs berechnet und publiziert periodisch neue „Sterbetafeln“. Im Herbst 2018 wurden neue Rechnungsgrundlagen veröffentlicht. Bei der Berechnung der Verrentungsfaktoren für die am 18.12.2018 beschlossene Satzung wurden diese neuen Tafeln berücksichtigt.
In der Bewertung wird die Witwen/Witweranwartschaft nach der Kollektivmethode berechnet, d.h. für jedes Mitglied wird mit den in den Rechnungsgrundlagen enthaltenen Verheiratungswahrscheinlichkeiten und den durchschnittlichen Altern der Ehepartner der Barwert der zukünftigen Leistungen berechnet. Das gleiche gilt auch für die Verrentungsfaktoren.
Die Anwendung des Verrentungsfaktors stellt sicher, dass der Barwert der zukünftigen Zahlungen mit dem angesparten Kapital zu Leistungsbeginn ident ist.
Aufgrund unserer Berechnungen konnten die Aktuarinnen feststellen, dass für die Abdeckung der Ansprüche aktueller Leistungsbezieher zukünftig ein Vermögen von ca. 119 Mio. EUR benötigt wird. Wenn man die Leistungsdauer etwas erhöht, so bräuchte man rund 126 Mio. EUR. Die Bilanz bzw. die konsolidierten Berichte der Vermögensverwalter weisen Summen aus, die diese Ansprüche jedenfalls abdecken.
„Somit ist aus unserer Sicht die Zusatzleistung-Neu des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg ausreichend finanziert.“
In der erweiterten Vollversammlung am 17.12.2024 wurden nachfolgende Anpassungen beschlossen:
Wie bereits o.a. wurden die Leistungen und Anwartschaften aus der Grundleistung und Zusatzleistung-Alt um 1,8 % erhöht. Diese Erhöhung der Leistungen und Anwartschaften ist zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit mit einer Valorisierung der Beiträge um 2,4% gekoppelt.
Damit ist umgesetzt, dass die Beiträge um 1/3 höher angepasst werden als die Leistungen. Dies entspricht auch dem Gutachten (Verhältnis 4:3 bzw. 2:1,5).
Bei der Zusatzleistung-Neu hängt die Verzinsung vom Veranlagungserfolg (Veranlagungsüberschuss, Veranlagungsergebnis) ab. Dieser wird jeweils in der erweiterten Vollversammlung im Juni festgestellt. Nun gilt es zu berücksichtigen, dass bereits bei Pensionsbeginn in die Pensionsberechnung eine Verzinsung (der sog. Rechenzins oder „Technische Zins“) miteingeflossen ist. Bei Pensionsantritten ab August 2016 waren dies 2,5 % Rechenzins, zuvor waren es 3,5%. Bezieht somit ein Mitglied eine Wohlfahrtsfondspension, so wurde bei Pensionsantritt bereits unterstellt, dass 2,5 % bzw. 3,5 % jährlich erwirtschaftet werden. Dementsprechend ist auch bei 3,5% die Pension von Beginn an höher. Zu Jährlichen Anpassungen kommt es folge dessen nur dann, wenn der festgestellte Veranlagungsüberschuss vom internen Rechenzins abweicht. Der Überschuss, der Anfang 2024 festgestellt wurde (für das Veranlagungsjahr 2023) beträgt 4,5%.
Diese Erhöhung greift natürlich rückwirkend ab 1.1.2024. Für das Kalenderjahr 2024 finden Sie die gesamte Erhöhung in der 14. Auszahlung (November 2024). Ab 1.1.25 wird die monatliche Leistung erhöht.
Die absolute Höhe der Pension hängt selbstverständlich maßgeblich davon ab, wieviel Beiträge in der aktiven Phase geleistet worden sind.
Bruttopension:
Ihre Bruttopension besteht aus der Grundleistung und aus der Zusatzleistung. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie die jeweiligen Beiträge geleistet haben.
Auszahlung:
Ihre Leistungen werden stets antizipativ ausbezahlt. Das Geld befindet sich somit i.d.R. an einem der ersten Bankarbeitstage auf Ihrem Konto. Diese Leistung betrifft bereits den aktuellen Monat. So ist beispielsweise Anfang Februar bereits Ihre Februar-Pension am Konto. Nur wenn im Nachhinein der Vormonat ausbezahlt würde, könnte die Buchung auf Ihrem Konto bereits am Monatsersten erfolgen.
Die Auszahlungen erfolgen 14 x p.a. Im Juni und im November werden der 13. und 14. Bezug ausbezahlt und werden nicht aliquotiert.
Abzüge:
Die Wohlfahrtsfonds-Pension wird Brutto berechnet. Von dieser Bruttopension wird die Steuer abgezogen. Etwaige Wohlfahrtsfondsbeiträge (z.B.: Krankenversicherungsbeiträge) werden bei Versorgten direkt vom Konto eingezogen. Bitte beachten Sie, dass mehrere steuerpflichtige Einkünfte (z.B. mehrere Pensionen) zu einer Nachversteuerung führen können. Ebenso gibt es bei der Versteuerung der Sonderzahlungen steuerliche Spezialregelungen (Stichwort: Jahressechstel). Alle Daten werden im Jänner des Folgejahres direkt dem Finanzamt übermittelt. Der Leistungsempfänger bzw. dessen Steuerberater hat somit alle notwendigen Daten zur Verfügung und eine Anforderung des Lohnzettels beim Kammeramt zur Veranlagung ist nicht notwendig.
(ständiger externer Betreuer des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg und selbst Mitglied der Aktuarvereinigung Österreichs sowie Vorstand einer Pensionskasse.)
Die vorliegenden Analysen zur Grundleistung zeigen, dass in der Vergangenheit die richtigen Weichen für die Finanzierung gestellt worden sind, an die man sich auch gehalten hat. Aktuell liegt ein ausreichendes Reservevermögen vor.
Die Ersatzrate kann die Ärztekammer kaum beeinflussen; auch die positive Entwicklung der Lebenserwartung und die Altersstruktur der Mitglieder („geburtenstarke Jahrgänge“) liegt nicht im Einflussbereich der Ärztekammer. Die historischen Daten der letzten 20 Jahre zeigen, dass die Ersatzrate zwischen 90 % und 100 % gelegen ist.
Die allgemeine Entwicklung an den Kapitalmärkten ist ebenso wenig von der Ärztekammer steuerbar. In der Veranlagung gilt es daher die richtigen Instrumente bzw. die richtigen Asset-Klassen zu finden und auszubauen, um in der Grundleistung langfristig die Chance auf eine 2%ige (und bestenfalls auch höhere) Rendite zu nutzen. Speziell in der jüngsten Vergangenheit lagen die Ergebnisse – trotz vorsichtiger Allokation – merklich über dieser 2 % Grenze. Dieser Effekt, in Kombination mit einer erfreulichen Ersatzrate, führte zu einem Anstieg des Reservevermögens. Dieses liegt mittlerweile bei rund 80 Mio. EUR.
Bei einer Ertragserwartung von 2 % läge somit der Zufluss bei 1,.6 Mio. EUR. Das sind rund 10 % der Beitragseinnahmen der aktiven Ärzte im Umlageverfahren. Vor 10 Jahren lag dieser Wert noch bei rund 8 %, vor 20 Jahren bei rund 6 %. Die höhere Vermögensbasis bedingt, dass – bei gleichen Erträgen – die stabilisierende Wirkung hinsichtlich der Gesamteinnahmen verstärkt wird.
Der Verwaltungsausschuss bzw. die erweiterte Vollversammlung kann direkten Einfluss auf die Valorisierung der Beiträge und der Leistungen nehmen. Das gegenständliche Gutachten bestätigt die Annahme, dass zukünftig das Verhältnis der Beitragssteigerung zur Leistungserhöhung etwa 4:3 oder 2:1,5 sein kann.
„Für die zukünftige Finanzierbarkeit gilt es regelmäßig Überprüfungen vorzunehmen, ob die angenommenen Parameter noch gültig sind und mit Bedacht die Anpassung der Beiträge und Leistungen vorzunehmen.“
Dipl.-Ing. Lisa Bachmann
Dipl.-Ing. Beatrix Griesmeier
Mag. Gregor Zauner