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Wohlfahrtsfonds: Jahr der Rekorde

Der Wohlfahrtsfonds verzeichnet in seinem Geschäftsbericht für 2022 ein äußerst erfolgreiches Jahr.

Von Mag. Ronald Zilavec, CFP, DI Georg Daurer  und Dr. Hans Georg Mustafa | med.ium 3+4/2023 | 4.5.2023

Das Jahr 2022 war für den Wohlfahrtsfonds ein Jahr der Rekorde:

− Noch niemals zuvor gab es einen derartigen Höchststand an Pensionsantritten.
− Die Erhöhung der Grundleistungs-Versorgung per 1. Jänner 2023 lag bei 5,8 %.
− Die Korrelation zwischen Aktien und Anleihen erreichte 2022 Höchststände.

Diese Entwicklung kommt nicht unerwartet und der Wohlfahrtsfonds (WFF) ist seit Jahren darauf vorbereitet. Die Pensionsantritte dieser Babyboomer-Generation werden auch in den nächsten Jahren noch anhalten und über viele Jahre, ja sogar über mehrere Jahrzehnte Versorgungsleistung aus dem Wohlfahrtsfonds beziehen.

Die durchschnittliche gewichtete (d.h. Witwen/r sind anteilig enthalten) Leistungsdauer für Versorgungsleistungen liegt aktuell im Wohlfahrtsfonds Salzburg bei rund 26 bis 27 Jahren

Das erscheint Ihnen lange? Einerseits steigt die Lebenserwartung immer weiter an, andererseits gibt es nicht nur die Altersversorgung, die in die durchschnittliche Versorgungsdauer einfließt. Es werden auch Kinderunterstützungen und Waisenpensionen ausbezahlt und selbstverständlich auch Witwen-/Witwerpensionen. Diese ist gesetzlich immerhin mit 60 % der Altersversorgung des verstorbenen Wohlfahrtsfonds-
Mitgliedes geregelt.

Man kann ungefähr feststellen, dass die statistische Lebenserwartung jedes Jahrzehnt um circa ein Jahr steigt. Im Vergleich zur Jahrtausendwende somit ungefähr um zwei Jahre. Die statistische Lebenserwartung bei Pensionsantritt mit 65 Jahren im Jahre 2023 liegt für Frauen bei knapp 91 Jahren und bei Männer bei knapp 89 Jahren (AVÖ 2018P Tafeln). Die Lebenserwartung für 65-Jährige ist natürlich höher als für Neugeborene.

Die oben genannten zusätzlichen Effekte wie Kinderunterstützung, Waisenversorgung, Witwen-/Witwerpension führen zu einer weiteren steigenden Auszahldauer, die derzeit bei durchschnittlich 27 Jahren liegt.

Während sich die Anzahl der LeistungsbezieherInnen verdreifacht hat (+ ca. 200 %), stagniert die Anzahl der Beitragspflichtigen bei einem Plus von knapp unter 25 %; beides im Vergleich zu 2006. Wie ist der WFF auf diese steigenden Pensionszahlen und die hohe Verweildauer vorbereitet?

„Alles in allem hat sich diese vorsichtige und weitblickende Ausrichtung des WFF als absolut richtig erwiesen.“

Im Umlageverfahren/ Grundleistung:

Einerseits durch den Grundsatzbeschluss, die Beiträge im Verhältnis 2:1 zu den Leistungen anzupassen. Anderseits durch ein Reservevermögen (nicht zu verwechseln mit der Gewinnreserve für die Zusatzleistung-Neu!), das zur Finanzierung dieser demografischen Entwicklung dient. Bislang liegen die jährlichen Beitragseinnahmen noch über den jährlichen Beitragsleistungen. Die Prognose der VersicherungsmathematikerInnen zeigt eindrücklich, dass sich dieses Bild alsbald umkehren wird. In dieser zukünftigen Periode werden die Leistungen, welche nicht durch Einnahmen gedeckt sind, durch diese
Vermögen finanziert werden. Bei der Festlegung der Pensionshöhen und der Beiträge ist die langfristige Finanzierbarkeit des Wohlfahrtsfonds die alles entscheidende Prämisse. Daher wird der Fonds regelmäßig durch einen Aktuar überprüft und die Valorisierungen leiten sich durch diese Erkenntnisse ab. Die Inflation isoliert betrachtet ist kein Indikator für die Valorisierungen.

Ein weiterer Höchstwert aus dem Jahr 2022 war die Pensionserhöhung für die Grundleistung für das Kalenderjahr 2023. Die Versorgungsleistungen des Umlageverfahrens (dazu zählt neben der Grundleistung auch die Zusatzleistung-Alt) wurden um 5,8 % erhöht. Dies ist nicht nur ein Höchstwert in der jüngeren Vergangenheit im Wohlfahrtsfonds Salzburg, sondern auch einzigartig im Vergleich mit  Pensionsvalorisierungen anderer berufsständischer Versorgungswerke. Die vorsichtige Gebarung der Vergangenheit ermöglicht auch derartige Erhöhungen. Mit Beschluss in der erweiterten Herbst-Vollversammlung im Dezember 2022 kam es auch zu einem einmaligen Abweichen vom eingangs erwähnten 2:1-Prinzip. Natürlich wurde diese Entscheidung zuerst von einem Aktuar geprüft und für gut befunden, unter der Bedingung, dass diese Abweichung nicht zur Regel werden darf und dass auf weitere Sondereffekte wie Einmalzahlungen zu verzichten sei.

Kapitaldeckungsverfahren/ Zusatzleistung-Neu:

Neben der Grundleistung zählt auch die Zusatzleistung-Neu zur Versorgungsleistung. Beim diesem kapitalgedeckten Verfahren ist der Veranlagungserfolg maßgeblich. 

In der erweiterten Vollversammlung im Juni 2022 wurde für 2021 ein Erfolg von 4 % festgestellt. Ein Veranlagungsüberschuss von 4 % bedeutet, dass die ZL-Neu Pensionen, welche mit dem technischen Zins  von 2,5 % berechnet wurden, um 1,5 % erhöht werden; jene, die mit dem technischen Zins von 3,5 % berechnet wurden (vor August 2016), werden um 0,5 % erhöht. Auf den Konten der aktiven  BeitragszahlerInnen wird ein Zins von 4 % gutgeschrieben.

Bei der Pensionsberechnung und im Pensionsbescheid wurde nämlich bereits eine interne Verzinsung von 3,5 % (bis August 2016) und 2,5 % (für Zeiten danach) berechnet und vorweggenommen. Nur wenn der festgestellte Veranlagungsüberschuss über oder unter diesem Wert liegt, kommt es zu einer weiteren Anpassung.

Die Rückrollung dieser Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2022 erfolgte technisch anhand einer Auszahlung im Dezember 2022. Ab 1. Jänner 2023 fließt dieser erhöhte Wert in die monatliche Pension ein. Die Auszahlung der Pension erfolgt weiterhin monatlich antizipativ. Sollten Sie noch beitragspflichtig sein (beispielsweise für Versicherungsbeiträge), so werden diese Beiträge in der zweiten Monatshälfte vom Bankkonto eingehoben. Es erfolgt keine automatische Saldierung der Auszahlungen und der Beitragspflicht. Darüber wurden die Mitglieder bereits postalisch informiert.

Jetzt mögen Sie anmerken, dass die internationalen Anleihen- und Aktienmärkte im Jahr 2021 positiver als mit 4 % abgeschlossen hätten. Und damit haben Sie auch Recht. Die vorsichtige
Gebarung im Wohlfahrtsfonds bedingt, dass dennoch nur 4 % verteilt wurden und der Rest in die Gewinnreserve der Zusatzleistung-Neu verbucht wurde.

Und das führt uns zur nächsten rekord- verdächtigen Entwicklung. 2022 war die Korrelation zwischen Anleihen und Aktien sehr stark. Eine Diversifikation war somit nicht möglich. Normalerweise zeigt sich folgendes Bild: wenn die Aktien sinken, gibt es einen Trend zu Anleihen, die wiederum im Kurs steigen. 2022 waren beide Märkte negativ. Die im Veranlagungsjahr 2021 erwirtschaftete und 2022 beschlossene
Gewinnreserve wird somit helfen, dass das schwierige Veranlagungsjahr 2022 zu keinen Pensionskürzungen in der Zusatzleistung-Neu führt und die Gewinnreserve positiv bleibt. Etwaige Mindereinnahmen könnten durch eine Entnahme aus der Gewinnreserve substituiert werden. Zu Redaktionsschluss liegen noch keine finalen Bilanzdaten vor. Wir berichten darüber nach der Frühjahrsvollversammlung im zweiten Halbjahr 2023.

Wozu dient die Gewinnreserve der Zusatzleistung? Damit in Jahren mit geringen oder negativen Erträgen trotzdem die Pensionszahlungen stabil gehalten werden können und auf den Arztkonten ein Zins verbucht werden  kann. Eine Auflösung bzw. Entnahme aus der Gewinnreserve zählt bilanziell zu den Erträgen. Alles in allem hat sich diese vorsichtige und weitblickende Ausrichtung des WFF als absolut richtig erwiesen. Dieser Aspekt gilt sowohl für die umsichtige Valorisierung von Leistungen und Beiträgen als auch für die Allokation und die Bewertung der Vermögensgegenstände und die Bildung einer Gewinnreserve. Bereits seit Jahren wird diese gesunde Liquidität auch periodisch von einer unabhängigen Aktuarin bestätigt, ebenso wie permanent durch den externen Berater Herrn DI Georg Daurer, selbst Aktuar und Vorstand einer Pensionskasse. 

Mag. Ronald Zilavec, CFP: Leitung Wohlfahrtsfonds Ärztekammer Salzburg
DI Georg Daurer: externer Berater Wohlfahrtsfonds, Vorstand Bonus Pensionskasse AG
Dr. Hans Georg Mustafa: Vorsitzender Verwaltungsausschuss Wohlfahrtsfonds Ärztekammer Salzburg