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Wohlfahrtsfonds: Erfreuliche Veranlagungsergebnisse führen zu Gebarungsüberschuss

Nach dem sehr herausfordernden Veranlagungsjahr 2022 konnten im Vorjahr (Bilanzjahr 2023) wieder gute Ergebnisse erzielt werden. Der Geschäftsbericht.

Von DI Georg Daurer und Mag. Ronald Zilavec, CFP | med.ium 7+8/2024 | 22.7.2024

In der erweiterten Frühjahrs-Vollversammlung 2024 wurde der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 genehmigt und sowohl für die Grundleistung, als auch für die Zusatzleistung-Neu ein Überschuss festgestellt. So beträgt dieses Ergebnis für die Zusatzleistung-Neu für das Veranlagungsjahr 2023 erfreuliche 5,24 % (konsolidiertes Ergebnis der Vermögensverwalter inkl. Immobilien). 4,5% davon wird den Individualkonten gutgeschrieben und führt in der Zusatzleistung-Neu zu einer Pensionserhöhung. Der Rest verstärkt die Gewinnreserve.

Nach den volatilen Jahren der Pandemie kommen die Anleihe- und Aktienmärkte nur bedingt zur Ruhe. Massive Zinsanstiege führten an den Anleihemärkten zu kräftigen Kursrückgängen. Diesbezüglich ist der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer durch die „Held to Maturity“- Bewertungsmethode geschützt: bei Kursanstiegen werden keine zwischenzeitlichen Gewinne verbucht, somit müssen auch bei negativen Entwicklungen keine Buchverluste verzeichnet werden. 

Mittlerweile weist auch die Gewinnreserve eine stabile Höhe auf, die es ermöglicht, in risikoreichere Produkte (z.B.: Aktien, Private Markets) investiert zu bleiben, wenn es zu kurzfristigen Verwerfungen kommt. In der Vergangenheit, speziell nach den Krisenjahren um 2008, war dies nicht möglich und dementsprechend konnte nur ein marginaler Anteil in Aktien oder Private Markets investiert werden. Als Private Markets werden Private Equity und Private Debt subsumiert. Beides ist als chancen- und somit auch risikoträchtigeres Investment zu verstehen. Aufgrund der fehlenden Börsennotierung unterliegen Sie nicht den täglichen – manchmal auch irrationalen – Schwankungen der liquiden Märkte.

Die Versorgungsleistungen umfassen grundsätzlich die Grundleistung samt Zusatzleistung Alt („Umlageverfahren“, Anwartschaftsdeckungsverfahren) und die Zusatzleistung-Neu (Kapitaldeckungsverfahren). Die Leistungen betrugen 2023: 

•    Versorgungsleistungen Grundleistung und Zusatzleistung-Alt: ca. 14,4 Mio. Euro
•    Zusatzleistung-Neu: ca. 7,7 Mio. Euro

Bei der Berechnung der Pensionshöhe zur Zusatzleistungs-Neu wird bereits ein jährlicher Veranlagungsüberschuss vorweggenommen. Die ursprünglich zu Pensionsantritt berechnete Pension beinhaltet somit bereits eine jährliche Verzinsung von 3,5 % (betrifft Pensionsantritte bis inkl. 07/2016) bzw. 2,5 % (ab 08/2016). Nur geringere oder höhere Veranlagungsüberschüsse führen somit zu Anpassungen der jeweiligen Pensionen.

Gewinnreserve: Zusatzleistung-Neu:

Warum ist eine Gewinnreserve nötig bzw. sinnvoll?

Diese dient dazu, in weniger erfolgreichen oder gar negativen Jahren, die Pensionen der Zusatzleistung nicht kürzen zu müssen. Entnahmen – bilanziell spricht man von Auflösung – eines Teil der Reserve führen zu einem außerordentlichen Ertrag und halten somit das Ergebnis stabil. So kam es beispielsweise 2020 zu einer geringfügigen Auflösung der Gewinnreserve, um ein Veranlagungsergebnis von 2,5 % darstellen zu können. Im Bilanzjahr 2023 wurde ein Ergebnis von 4,5 % festgestellt und zusätzlich konnte die Reserve geringfügig erhöht werden.

Eigenkapital: Grundleistung

Wozu braucht ein Umlageverfahren (Grundleistung) ein Eigenkapital?

Die „staatliche Pension (ASVG)“ weist kein Reservevermögen auf. Die pensionszahlenden Sozialversicherungsträger können sich aber auf Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt verlassen. Die Auszahlungen sind im Budget 2024 insgesamt mit 123,5 Mrd. Euro veranschlagt.  Für die Pensionsversicherung 16,7 Mrd. Euro, dazu kommen weitere 12,8 Mrd. Euro für Beamtenpensionen. (Datenquelle: www.bmf.gv.at). 

Der Wohlfahrtsfonds bezieht keine Zuschüsse von externen Stellen. Somit dient das Eigenkapital dazu, um bekannte demografische Entwicklungen abfedern zu können. Die Altersstruktur, die Anzahl der Aktiven und die Anzahl der Pensionsberechtigten – all dies ist bekannt und wird von Versicherungsmathematikern für die Zukunft analysiert. Das Reservevermögen (Eigenkapital) wird in den nächsten Jahren abschmelzen, um die zukünftige demografische Entwicklung abfedern zu können.

Der Fonds ist seit jeher darauf bedacht, dass die Einzahlungen und die zukünftigen Auszahlungen im Einklang stehen, dass sozusagen der Fonds „ausfinanziert“ ist. Daher wird die Gebarung auch periodisch von Aktuaren überprüft. Auch heuer im Herbst wird Frau DI Griesmeier wieder ein aktuarisches Gutachten erstellen. Darüber werden Sie umfassend in einer der folgenden Medium-Ausgaben informiert werden.

DI Georg Daurer

Georg Daurer ist Vorstand der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft, der BONUS Vorsorgekasse AG und der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG. Diese Unternehmensgruppe ist Spezialistin für Betriebliche Altersvorsorge. Zu seinen Verantwortungsbereichen zählen: Rechnungswesen, Risikomanagement, Aktuariat, Interne Revision und Business Change IT und die HR.

Die Ärztekammer Salzburg hat sich vor geraumer Zeit für eine stabile Veranlagungsstrategie entschieden. Dies drückt sich in der hohen „HTM-Quote“ bei Anleihen aus. Besonders in den letzten Jahren hat sich dieser Weg als absolut richtig erwiesen. Die Verluste durch Zinsanstiege musste die ÄKS nicht mitmachen.

Um dennoch bei den höheren Erträgen der risikoreicheren Assetklassen zu partizipieren wurde dieser maximale Anteil in der jüngeren Vergangenheit angehoben (2019 auf max. 30 % in der Zusatzleistung und 2021 auf max. 15 % in der Grundleistung). Dies war möglich, weil durch den stetigen Aufbau der Gewinnreserve im Bereich der Zusatzleistung Kursschwankungen dieser Assetklasse aufgefangen werden können.

Für die Zukunft ist es notwendig die bestehende Veranlagungsstrategie regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.