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Wichtige Anpassungen der Ordinationsversicherung für Impfstofflagerungen

Der Expertentipp

med.ium 1+2/2026

Wie bereits mitgeteilt, ersetzt das Salzburger digitale Impfsystem (SALDIS) ab dem 01.01.2026 das bisherige Gutscheinheft. Zukünftig müssen Impfstoffe über die Apotheke des Vertrauens bezogen und direkt in den Ordinationen gelagert werden. Eine Abgabe der Impfstoffe an Eltern oder Erziehungsberechtigte in der Apotheke ist nicht mehr möglich.

Da Impfstoffe eine lückenlose Kühlkette erfordern, ist die ordnungsgemäße Lagerung in der Ordination von größter Bedeutung. Um sich gegen mögliche Risiken wie den Verlust oder Verderb der Impfstoffe durch technische Störungen oder Fehler in der Kühlkette abzusichern, sollten Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationsversicherung entsprechend anpassen. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes für die in der Ordination gelagerten Impfstoffe ist daher dringend empfohlen.

Um im Schadensfall eine ausreichende Entschädigung zu gewährleisten, muss die Versicherungssumme an den Wert und die Menge der Impfstoffe angepasst werden, die regelmäßig in der Praxis gelagert werden.

Nur so kann gewährleistet werden, dass eine vollständige Absicherung gegen Schäden durch verderbte Impfstoffe, etwa aufgrund von Ausfällen im Kühlsystem, besteht.

Unser Tipp:

Überprüfen Sie Ihre Ordinationsversicherung. Achten Sie darauf, dass eine ausreichende Deckungssumme für Verderbschäden an Arzneimitteln, die in Kühlanlagen gelagert werden, auch versichert sind. Ihre Ansprechpersonen in Versicherungsfragen unterstützen Sie dabei zuverlässig. So stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz im Ernstfall schnell und umfassend greift - und Ihre Praxis optimal geschützt ist.