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Wenn Gesundheitsplanung an Realität verliert

Der Leitartikel aus dem Präsidium.

med.ium 1+2/2026

Der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) 2030 ist das zentrale Instrument zur Steuerung der Gesundheitsversorgung in Salzburg. Mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 hat dieser Plan eine neue rechtliche Verbindlichkeit erhalten. Damit ist ein transparenter und vor allem im niedergelassenen Bereich vertragspartnerschaftlicher Prozess per Gesetz abgeschafft worden.

Die ärztliche Interessensvertretung wird im Wesentlichen auf ein formales Stellungnahmerecht sowie eine nachgelagerte Konkretisierung der örtlichen Verteilung beschränkt. Diese Form der Einbindung wird der Bedeutung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für die Versorgung nicht gerecht. Sie tragen einen Großteil der ambulanten Leistungen und verfügen über unverzichtbares Wissen zu praxisnaher Versorgungsbelastung, regionalen Engpässen, Besetzbarkeit von Kassenstellen und zur praktischen Umsetzbarkeit planerischer Vorgaben sowie die Grundlagen einer wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Besonders kritisch ist auch die zeitliche Ausgestaltung des Stellungnahmeverfahrens zu beurteilen. Eine vierwöchige Stellungnahmefrist bis zum 23. Dezember 2025 bei geplanter Beschlussfassung unmittelbar nach dem Jahreswechsel lässt erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit dieses Verfahrens aufkommen. Wenn substanzielle Änderungen faktisch nicht mehr vorgesehen sind, verkommt Beteiligung zur Farce. Das untergräbt Vertrauen und Akzeptanz gleichermaßen.

„Wenn die ambulante Versorgung im solidarischen System tatsächlich gestärkt werden soll, ist die Politik gefordert, Korrekturen zu setzen.“

Versorgungsplanung, die ärztliche Expertise nicht frühzeitig und verbindlich integriert, riskiert Fehlsteuerungen und strukturelle Defizite. Sie gefährdet aber auch die Solidarität jener Berufsgruppe, die das System trägt. 

Wenn die ambulante Versorgung im solidarischen System tatsächlich gestärkt werden soll, ist die Politik gefordert, Korrekturen zu setzen. Ärztliche Mitspracherechte müssen wieder rechtlich verankert und in allen relevanten Planungsphasen wirksam umgesetzt werden. Planung über die Versorgenden hinweg ist keine Option mehr. Ohne echte Partnerschaft droht der RSG seine Wirksamkeit dort zu verlieren, wo Gesundheitsversorgung täglich stattfindet.

Die Tatsache, dass auch unsere Salzburger Vertragspartner in der Landesstelle der ÖGK die Intransparenz in ihrer eigenen Struktur heftig kritisieren, veranlasst uns zu betonen, dass die Ärztekammer sich weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Versorgung der Salzburger Bevölkerung zumindest in dem Ausmaß gesichert bleibt, in dem hier die Versicherungsbeiträge erwirtschaftet werden.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr MR Dr. Christoph Fürthauer

Vizepräsident der Ärztekammer für Salzburg
Kurienobmann niedergelassene Ärzte

Anregungen und Kritik immer erwünscht unter: pressestelle[at]aeksbg.at