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Expertentipp

Wasserschaden – Ordination geschlossen!

Der Expertentipp

med.ium 9+10/2023 | 16.10.2023

Plötzliche Ereignisse wie Schäden durch Feuer, austretendes Leitungswasser oder ein Einbruchdiebstahl inklusive umfangreicher Vandalismusschäden können den Ordinationsbetrieb für längere Zeit komplett stilllegen oder zumindest beeinträchtigen.

Falls dann auch keine Ausweichmöglichkeit auf Ersatzräumlichkeiten vorhanden ist, kann dies durchaus gravierende finanzielle Kosten für den Ordinationsbetreiber verursachen. Eine ungewollte Betriebsunterbrechung und ein damit verbundener, längerer Ertragsausfall führen meist zu erheblichen Umsatzeinbußen in Ihrer Ordination.

Gerade diese sogenannten „Elementarrisiken“ lassen sich aber sehr preiswert durch eine Sach-Betriebsunterbrechungs-Versicherung abdecken und gehören unbedingt in der korrekten Höhe versichert. Um den tatsächlich benötigten Tagsatz für eine entsprechende Unterbrechungsversicherung zu ermitteln, braucht es üblicherweise professionelle Unterstützung. So wird in einem Schadensfall eine Lücke zwischen der Versicherungsentschädigung und dem tatsächlichen Unterbrechungsschaden vermieden. Die Prämie für die Sach-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Betriebsausgabe und in voller Höhe steuerlich absetzbar. Etwaige Auszahlungen in einem Leistungsfall sind jedoch Betriebseinnahmen und müssen demnach auch versteuert werden. 

Unser Tipp:

Prüfen Sie, ob die Versicherungssumme Ihrer Sach-Betriebsunterbrechungs-Polizze auch tatsächlich ausreichend ist! Lassen Sie sich von Ihrem unabhängigen Versicherungsberater ein Offert für die gänzliche Abdeckung eines Unterbrechungsschadens für Elementarrisiken anbieten.