Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 3+4/2026
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Gesundheitsministerin Korinna Schumann hat sich in einem ORF-Interview für die Einführung variabler Honorardeckelungen bei Wahlärztinnen und Wahlärzten ausgesprochen und dabei auf das deutsche Modell der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verwiesen. Als weitere Maßnahme wurde die Veröffentlichung von Musterhonoraren durch die Ärztekammer – analog zur Rechtsanwaltschaft – in den Raum gestellt. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, die rechtliche und berufspolitische Einordnung dieser Vorschläge darzustellen.
Das Honorar in der wahlärztlichen Ordination beruht auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient. Diese Vertragsfreiheit ist ein tragender Grundsatz der ärztlichen Freiberuflichkeit und in einer Reihe internationaler Berufsordnungen sowie in der österreichischen Rechtsordnung fest verankert. Ein staatlicher Eingriff in diese unmittelbare Vertragsbeziehung wäre ordnungspolitisch eine weitreichende Zäsur – und sollte nur nach sorgfältiger Abwägung der rechtlichen, ökonomischen und versorgungspolitischen Auswirkungen in Erwägung gezogen werden.
Der Verweis auf die deutsche GOÄ verdient dabei eine sachliche Einordnung: Die geltende GOÄ stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1982 und wurde zuletzt 1996 in Teilen novelliert. Der Deutsche Ärztetag hat im Mai 2025 eine umfassende Neufassung beschlossen, deren Inkrafttreten frühestens für 2027 erwartet wird. Das deutsche System ist zudem kein einfacher “Preisdeckel”, sondern ein komplexes Regelwerk mit Steigerungsfaktoren, Begründungspflichten und differenzierten Leistungspositionen – eine unmittelbare Übertragung auf die österreichischen Verhältnisse ist daher weder fachlich naheliegend noch rechtlich trivial.
Festzuhalten bleibt: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt weder ein Gesetzesentwurf noch ein konkreter Regelungsvorschlag vor. Die Ärztekammer für Salzburg verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam und wird ihre Mitglieder unverzüglich informieren, sobald sich die Sachlage ändert.
Unser Tipp:
Informieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten bereits vor Behandlungsbeginn transparent über die voraussichtlichen Honorare sowie über den Refundierungsmechanismus der Sozialversicherung. Eine schriftliche Vorabinformation dient der Rechtssicherheit beider Seiten, dokumentiert die ordnungsgemäße Aufklärung und stärkt das Vertrauensverhältnis in der Behandlungsbeziehung. Die Ärztekammer für Salzburg stellt Ihnen dazu auf Anfrage entsprechende Musterunterlagen zur Verfügung und steht Ihnen bei allen rechtlichen und berufspolitischen Fragen zur Verfügung.
Wahlarztsprechstunde online:
Die Wahlarztsprechstunde fand zuletzt im März statt und war online gut besucht. Sie dient der Klärung sämtlicher Anliegen rund um Wahlärzte. Der nächste Termin ist für 2. Juni 2026 geplant.
Das Format eignet sich für alle Fragestellungen, auch für Themen von allgemeiner Bedeutung.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund