Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 1+2/2025
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Am 28. Jänner 2025 fand unser gut besuchtes Wahlarzt Update statt und ich möchte hier nochmals auf einige Punkte hinweisen:
− Voraussetzung ist ein Internetzugang, ID-Austria, Softwareausstattung (eigenes Modul), ELDA-Registrierung bzw. ein Befundübermittlungssystem.
− Die ÖGK, BVAEB und SVS haben WAHonline implementiert. KFA wird folgen (befindet sich gerade in der Testphase).
− Die Zustimmung der Patienten muss vorliegen und die Honorarnote muss vor Übermittlung bezahlt worden sein. Jeder Patient kann, so er dies ausdrücklich will, seine Honorarnote auch weiterhin selbst einreichen.
− „Privatärzte“ sind nicht ausgenommen, das Gesetz spricht von freiberuflich tätigen Ärzten.
− Ein e-Card-Anschluss ist für WAHonline keine Voraussetzung. Die Kosten für die Implementierung unterscheiden sich je nach Anbieter (Software).
− Die Honorargestaltung ist von dieser gesetzlichen Änderung nicht betroffen.
− Wer muss WHA online in seiner Ordination einführen: alle Nicht-Vertragsärzte, von denen mindestens 300 verschiedene Patienten pro Jahr ihre Honorarnote bei einer Pflichtversicherung einreichen.
− Weiters zur Sprache kamen der e-Impfpass, das e-Rezept (beides wurde bereits implementiert) sowie die zur Einführung im Jahr 2026 geplante e-Medikation.
Einen weiteren Schwerpunkt in unserer Veranstaltung stellte die Änderung des GTelG mit der Streichung der „Fax-Ausnahme“ dar. Das GTelG regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten durch GDAs: Kommunikation Arzt/Arzt, Kommunikation Arzt/KH, Kommunikation Arzt/ andere GDAs (z. B. Physiotherapeut, Apotheke, Psychologe) sowie die Kommunikation Arzt/Patient.
Dies gilt sowohl für das Versenden als auch für das Empfangen von Gesundheitsdaten!
Aktuelle optionale Alternativen stellen Plattformen der Gesundheitssysteme (Gesundheitspartnerportal, FTAPI), Befundübermittlungssysteme (wie z. B. DaMe), Messengerdienste und verschlüsselte E-Mails (z. B. S/MIME – Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions) dar.
Letztendlich kam noch die Diagnosecodierung der Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO zur Sprache, die voraussichtlich 2026 implementiert wird.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund