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Wahlärzte-Tipp: Wahlarzt Update

Vom Wahlärztereferenten der Ärztekammer für Salzburg, Dr. Michael Sigmund

Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 1+2/2025

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Am 28. Jänner 2025 fand unser gut besuchtes Wahlarzt Update statt und ich möchte hier nochmals auf einige Punkte hinweisen: 

Thema WAH online

− Voraussetzung ist ein Internetzugang, ID-Austria, Softwareausstattung (eigenes Modul), ELDA-Registrierung bzw. ein Befundübermittlungssystem. 

− Die ÖGK, BVAEB und SVS haben WAHonline implementiert. KFA wird folgen (befindet sich gerade in der Testphase). 

− Die Zustimmung der Patienten muss vorliegen und die Honorarnote muss vor Übermittlung bezahlt worden sein. Jeder Patient kann, so er dies ausdrücklich will, seine Honorarnote auch weiterhin selbst einreichen.

− „Privatärzte“ sind nicht ausgenommen, das Gesetz spricht von freiberuflich tätigen Ärzten. 

− Ein e-Card-Anschluss ist für WAHonline keine Voraussetzung. Die Kosten für die Implementierung unterscheiden sich je nach Anbieter (Software). 

− Die Honorargestaltung ist von dieser gesetzlichen Änderung nicht betroffen.

− Wer muss WHA online in seiner Ordination einführen: alle Nicht-Vertragsärzte, von denen mindestens 300 verschiedene Patienten pro Jahr ihre Honorarnote bei einer Pflichtversicherung einreichen. 

− Weiters zur Sprache kamen der e-Impfpass, das e-Rezept (beides wurde bereits implementiert) sowie die zur Einführung im Jahr 2026 geplante e-Medikation.

Thema Änderung des GTelG

Einen weiteren Schwerpunkt in unserer Veranstaltung stellte die Änderung des GTelG mit der Streichung der „Fax-Ausnahme“ dar. Das GTelG regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten durch GDAs: Kommunikation Arzt/Arzt, Kommunikation Arzt/KH, Kommunikation Arzt/ andere GDAs (z. B. Physiotherapeut, Apotheke, Psychologe) sowie die Kommunikation Arzt/Patient.

Dies gilt sowohl für das Versenden als auch für das Empfangen von Gesundheitsdaten! 

Aktuelle optionale Alternativen stellen Plattformen der Gesundheitssysteme (Gesundheitspartnerportal, FTAPI), Befundübermittlungssysteme (wie z. B. DaMe), Messengerdienste und verschlüsselte E-Mails (z. B. S/MIME – Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions) dar. 

Thema GD-VO 

Letztendlich kam noch die Diagnosecodierung der Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO zur Sprache, die voraussichtlich 2026 implementiert wird.


Mit kollegialen Grüßen

Michael Sigmund