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Wahlärzte-Tipp: Wahlarzt-Kostenerstattung

Vom Wahlärztereferenten der Ärztekammer für Salzburg, Dr. Michael Sigmund

Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 5+6/2023 | 17.6.2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Aktuell steht sicherlich das Thema Wahlarzt-Kostenerstattung (WAHonline) im Vordergrund, dazu hatten wir in der Ärztekammer Salzburg am 6.6.2024 eine Informationsveranstaltung, um über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren, da ja das Gesetz mit 1.7.2024 in Kraft tritt (die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann online angesehen werden).

Leider sind immer noch viele Fragen offen und können nicht befriedigend beantwortet werden, da der Gesetzestext offen formuliert ist. Hierzu bedarf es einer Verordnung, auf deren Praxistauglichkeit sich die österreichische Ärztekammer bemüht, größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Weiter unklar ist, wer nun konkret verpflichtet wird – somit ist die Umsetzung ohne Richtlinien für die Kollegenschaft sinnlos. Auch ist weiter offen, unter welchen Voraussetzungen das System für Wahlärzte anzuschaffen und zu verwenden ist.

Durch die mit dieser Regelung vorgegebenen Verpflichtungen für Wahlärztinnen und Wahlärzte wird in die verfassungsrechtlich abgesicherte Erwerbsausübungsfreiheit eingegriffen. Ein solcher Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Der Gesetzgeber führt dazu in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage aus, dass Patientinnen und Patienten ein Recht auf Zugriff auf die eigenen Befunde und Medikamente hätten, weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte Gesundheitsdaten abrufen können sollen (die für die Diagnose und Therapie relevant sind), Mehrfachuntersuchungen vermieden werden könnten und das Gesundheitssystem insgesamt entlastet werden würde (hier verortet er auch das öffentliche Interesse dieser Maßnahme).

Diese Rechtfertigungsgründe gelten auch für die ab 1.1.2026 verpflichtende Verwendung der e-Card-Infrastruktur und Speicherung von Gesundheitsdaten in ELGA. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ist eine individuelle und wurde eingangs schon erwähnt. 

Dadurch, dass wir mit dieser Gesetzgebung aktiv den Aufwand für die Kassen verringern, setzen wir uns dafür ein, dass unsere Patientinnen und Patienten statt bisher nur 80 künftig 100 Prozent des Kassentarifs rückerstattet bekommen.

WICHTIG: Es wird von einer österreichweiten ,,Scharfstellung“ der verpflichtenden Verwendung des Systems per 1.7.2024 Abstand genommen, diese erfolgt voraussichtlich mit 1.1.2025.


Mit kollegialen Grüßen

Michael Sigmund

Die Aufzeichnung der Infoveranstaltung können Sie im Youtube-Kanal der Ärztekammer für Salzburg ansehen. Bitte hierzu den QR-Code scannen …