Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 7+8/2024 | 2.8.2024
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Aktuell steht immer noch das Thema „WAH-online“ im Vordergrund und aufgrund der starken Teilnahme bei unserer letzten Informationsveranstaltung finden zwei Folgetermine statt. Ich stehe Ihnen für Fragen am 30.7.2024 (19 Uhr) bzw. am 26.8.2024 (19 Uhr) digital zur Verfügung.
Die Teilnahme-Links für beide Veranstaltungen sind bereits per E-Mail versendet worden. Konkret, weil die Wahlärzte-Tipp Frage gestellt wurde, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine verpflichtende Teilnahme an WÄHonline erst ab 300 Patienten, die Ihre Honorarnote eingereicht haben, wirksam wird. Dies hat nichts damit zu tun, wie viele Patienten Sie behandeln.
Am einfachsten ist es, wenn Sie bei der ÖGK, BVAEB und SVS anrufen und erfragen, wie viele Patienten im letzten Jahr Ihre Honorarnote zur Rückerstattung eingereicht haben (diese Zahl muss unter 300 liegen, um nicht an WAH-online teilnehmen zu müssen).
Sollten Sie WAH-online nutzen, so darf ich ebenso nochmals darauf hinweisen, dass die Honorargestaltung von dieser gesetzlichen Änderung nicht betroffen ist. Sie sind weiterhin an keine Leistungskataloge
oder Positionsnummern gebunden und auch nicht verpflichtet, die Kontodaten der Patienten zu erheben.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund
www.aeksbg.at/arztinfo/niedergelassene-aerzte/wahlaerzte/wah-online (Login erforderlich)