Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 1+2/2026
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Die aufkeimende Forderung, Wahlärzte zur Erbringung von Kassenleistungen zu verpflichten, ist kein Reforminstrument, sondern Ausdruck gesundheitspolitischer Hilflosigkeit. Sie stellt einen gravierenden Eingriff in die Vertragsfreiheit, die Erwerbsfreiheit und den freien Arztberuf dar und bewegt sich an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit.
Anstatt die strukturellen Ursachen der Unterversorgung im Kassensystem zu beheben, wird versucht, bestehende Versäumnisse durch Zwangsmaßnahmen zu kaschieren. Das Wahlärztesystem ist keine Notlösung, sondern eine bewusste, systemerhaltende Ergänzung der ambulanten Versorgung – das bieten Wahlärzte und Wahlärztinnen: youtu.be/7UEBIXbTnTk
Verpflichtende Maßnahmen wären lt. Rechtsexperten allenfalls als ultima ratio in echten Ausnahmesituationen denkbar. Als dauerhaftes strukturpolitisches Steuerungsinstrument sind sie rechtlich ungeeignet und politisch gefährlich.
Wahlärztliche Tätigkeit erfolgt unter vollem unternehmerischem Risiko. Die zwangsweise Anwendung von Kassentarifen untergräbt die wirtschaftliche Basis wahlärztlicher Ordinationen und läuft auf eine faktische Teilverstaatlichung freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit hinaus.
Wer das Kassensystem ernsthaft stärken will, muss es attraktiver machen – nicht versuchen, Defizite durch verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe zu überdecken.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund