Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 9+10/2025
Werte Kolleginnen und Kollegen!
e-Card-Pflicht ab 1. Jänner 2026 – was sich für Wahlarztordinationen ändert …
Mit 1. Jänner 2026 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe in Kraft: Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte sind verpflichtet, die e-Card-Infrastruktur sowie ELGA zu nutzen. Damit wird die Nutzung dieser Systeme für alle freiberuflich tätigen Ärzt*innen zur Berufspflicht.
* „Es wird abschließend ausdrücklich festgehalten, dass diese Interpretation eine unterstützende Orientierung für Ärztinnen und Ärzte ist und stets im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit auf Basis der individuellen Gegebenheiten von der Wahlärztin/vom Wahlarzt abzuwägen und allenfalls zu vertreten ist.“
Für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung genügt die Anbindung als eCard Basis-Wahlpartner. Von der Option eCard Plus-Wahlpartner rät die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte derzeit ab, da hier noch offene Fragen mit der Sozialversicherung bestehen.
Ab 1. Jänner 2026 ist die Anbindung an die e-Card-Infrastruktur und die Nutzung von ELGA für Wahlärzt*innen Realität. Wer mehr als 300 Patient*innen pro Jahr betreut, sollte die Anbindung aktiv vorbereiten. Kleinere Ordinationen können prüfen, ob die Ausnahme der „Unverhältnismäßigkeit“ zutrifft.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund