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Wahlärzte-Tipp: e-Card-Pflicht

Vom Wahlärztereferenten der Ärztekammer für Salzburg, Dr. Michael Sigmund

Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 9+10/2025

Werte Kolleginnen und Kollegen!

e-Card-Pflicht ab 1. Jänner 2026 – was sich für Wahlarztordinationen ändert …

Mit 1. Jänner 2026 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe in Kraft: Auch Wahlärztinnen und Wahlärzte sind verpflichtet, die e-Card-Infrastruktur sowie ELGA zu nutzen. Damit wird die Nutzung dieser Systeme für alle freiberuflich tätigen Ärzt*innen zur Berufspflicht. 

Was ist verpflichtend?

  • e-Card-Prüfung:
    Identität und Gültigkeit der Karte müssen kontrolliert werden.
  • Dokumentation:
    Für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen ist eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation erforderlich (Details zur Form der Übermittlung
    sind noch in Diskussion).
  • ELGA:
    Nutzung der e-Medikation, Speichern von Befunden (seit 1.7.2025 für Laborund Radiologiebefunde verpflichtend) sowie – falls erforderlich – Erhebung von Gesundheitsdaten.
  • eImpfpass:
    Verabreichte Impfungen (derzeit Influenza, Corona, HPV, Mpox) sind verpflichtend einzutragen (dies gilt ohnehin schon) 

Gibt es Ausnahmen? 

  • Unverhältnismäßiger Aufwand:
    Wenn die technische Anbindung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt, kann eine Ausnahme geltend gemacht werden. Als Richtwert gilt: Ab etwa 300  Patient*innen pro Jahr ist die Anbindung zumutbar.
  • Besondere Konstellationen:
    Bei Gruppenpraxen, Ordinationsgemeinschaften oder ehemaligen Vertragsärzt*innen wird in der Regel von Zumutbarkeit ausgegangen.
  • Härtefälle:
    z. B. geplante Ordinationsschließung oder Auslandsübersiedlung. Hinweis: Wird eine Ausnahme beansprucht, müssen Patient*innen vor der Leistungserbringung darüber informiert werden.
  • Patient*innen-Opt-out:
    Patient*innen können der Teilnahme an ELGA widersprechen. Wichtig: Für den eImpfpass ist ein Opt-out nicht möglich!

Was muss ich als Wahlärzt*in tun?

  • Prüfen Sie Ihre Patientenzahl: Liegen Sie über 300 unterschiedlichen Patient*innen pro Jahr, ist die e-Card-Anbindung ab 1.1.2026 verpflichtend.
  • Planen Sie rechtzeitig die technische Umsetzung: Informieren Sie sich über die Option eCard Basis-Wahlpartner.
  • Behalten Sie Dokumentationspflichten im Blick: Codierte Diagnose-/Leistungsdokumentation, ELGA-Nutzung und eImpfpass
  • Informieren Sie Ihre Patient*innen, wenn Sie von einer Ausnahme („Unverhältnismäßigkeit“) Gebrauch machen.

Wo bekomme ich Infos und Unterstützung?

  • Ärztekammer Salzburg: persönliche Beratung und aktuelle Informationen im Mitgliederbereich.
  • Bundeskurie niedergelassene Ärzte ÖÄK): Rundschreiben und Detailinformationen zu e-Card und ELGA.
  • Sozialversicherung (www.chipkarte.at/wahlpartner): Technische Details und Anmeldemöglichkeiten für Wahlärzt*innen.

* „Es wird abschließend ausdrücklich festgehalten, dass diese Interpretation eine unterstützende Orientierung für Ärztinnen und Ärzte ist und stets im Einzelfall die  Verhältnismäßigkeit auf Basis der individuellen Gegebenheiten von der Wahlärztin/vom Wahlarzt abzuwägen und allenfalls zu vertreten ist.“

„Ab 1. Jänner 2026 ist die Anbindung an die e-Card-Infrastruktur und die Nutzung von ELGA für Wahlärzt*innen Realität.“

Technische Umsetzung

Für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung genügt die Anbindung als eCard Basis-Wahlpartner. Von der Option eCard Plus-Wahlpartner rät die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte derzeit ab, da hier noch offene Fragen mit der Sozialversicherung bestehen. 

Fazit 

Ab 1. Jänner 2026 ist die Anbindung an die e-Card-Infrastruktur und die Nutzung von ELGA für Wahlärzt*innen Realität. Wer mehr als 300 Patient*innen pro Jahr betreut, sollte die Anbindung aktiv vorbereiten. Kleinere Ordinationen können prüfen, ob die Ausnahme der „Unverhältnismäßigkeit“ zutrifft.


Mit kollegialen Grüßen

Michael Sigmund