Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 11+12/2025
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Das Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (VUG 2024) und die Änderungen im Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen bringen eine weitreichende Ausweitung der administrativen Pflichten für die niedergelassene Ärzteschaft. Aus standespolitischer Sicht wird dabei besonders deutlich, dass der Wahlarztbereich erneut mit neuen, kosten- und zeitintensiven Vorgaben konfrontiert wird, deren praktische Umsetzung in vielen Ordinationen erhebliche Herausforderungen mit sich bringt.
Die medizinische Qualität und die tatsächliche Versorgungssituation vor Ort standen in den politischen Prozessen erkennbar nicht im Zentrum. Trotz unzähliger Gespräche, ausführlichem Schriftverkehr und intensiver fachlicher Rückmeldungen seitens der Ärztekammer, fanden viele der zentralen Bedenken der Ärzteschaft keine Berücksichtigung. Die Spezifizierung der vom Gesetzgeber formulierten Zumutbarkeit (Stichwort „300 Patient:innen“), welche auf Betreiben der Ärztekammer abgestimmt werden konnte, schafft zumindest Abhilfe für viele kleinere Praxen.
Die verpflichtende ICD-10-Codierung, die strukturierte Leistungsdokumentation und die technische Anbindung an ELGA mögen aus Verwaltungssicht nachvollziehbar sein – in der Versorgungsrealität erhöhen sie jedoch den bürokratischen Aufwand erheblich und reduzieren wertvolle Zeit, die eigentlich den Patienten gewidmet sein sollte. Die Ärzteschaft fordert daher weiterhin eine realistische und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen sowie echte Entlastungsmaßnahmen, um die medizinische Versorgung nicht weiter durch Verwaltungspflichten zu erschweren.
Webinar zum Nachsehen: Am 26.11.2025 fand ein ausführliches Webinar zu den neuen Dokumentations- und Übermittlungspflichten statt. Die vollständige Aufzeichnung steht zum Nachsehen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Fortbildungsabteilung (Mail: c.fuchs[at]aeksbg.at).
Elektronische Honorarnotenübermittlung
Pflicht zur digitalen Übermittlung der Honorarnoten an die Sozialversicherung – grundsätzlich ab Überschreiten der Grenze von 300 verschiedenen Patientinnen/Patienten pro Jahr (dies ist bereits seit 1.7.2024 in Geltung).
Codierte Diagnosen und Leistungen
Strukturierte Dokumentation und elektronische Übermittlung aller sozialversicherungsrelevanten Angaben inklusive vICD-10-Diagnosecode und definierter Leistungsangaben (nach Katalogen der Sozialversicherung).
ELGA- und e-Card-Nutzung
Verpflichtende Nutzung zentraler ELGA-Funktionen (eBefund, eMedikation, e-Impfpass) sowie Anbindung an die e-Card-Infrastruktur.
Technische und organisatorische Voraussetzungen
Erforderlich sind ein geeignetes Praxisinformationssystem, technische Schnittstellen, Kartenlesegeräte, GIN-Zugang sowie entsprechende Schulungen des Ordinationsteams.