Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 3+4/2023 | 4.5.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Betreffend der Thematik „Aufgeschlüsselte Honorarnoten für Privatversicherungen“ ist es nicht verpflichtend, Honorarnoten für Privatversicherungen aufzuschlüsseln – jedoch im Sinne des Patientenwohles
zielführend.
Aktuell werden die zu COVID 19- Zeiten vom Land Salzburg zur Verfügung gestellten Impf-Tabletts wieder eingesammelt.
Zur Thematik „Wahlärzte und Nutzung des e-Impfpasses“:
– Für Wahlärzte, die keine e-Card Infrastruktur besitzen, erforderlich ist der Erwerb eines Tabletts mit der App „e-Impfdoc“ mit der Voraussetzung zur Nutzung:
1. Eintrag in die Ärzteliste. („ius practicandi“ und ordentliches Mitglied der Ärztekammer)
2. Aktive Handysignatur oder ID-Austria.
Tabletts können am freien Markt bei folgenden Mobil-Service-Providern erworben werden: A1, Magenta, Drei.
− Mit den Tablets und der App kann man den e-Impfpass eines Impflings abrufen, Impfungen erfassen und nachtragen sowie selbst erfasste Impfungen bearbeiten oder stornieren.
− Mit den Tabletts hat man keinen Zugriff auf die e-Befunde und e-Medikation eines Patienten.
Die Alternative zu Tablets stellt eine e-Card-Infrastruktur mit O-Card dar (ELGA-Zugang). Hier besteht nach Identifizierung des Patienten mittels e-Card über das Kartenlesegerät aktuell ein 28 Tage lang gültiges
Zugriffsrecht auf den e-Impfpass sowie Zugang zur e-Medikation und zu e-Befunden.
Mit kollegialen Grüßen
Michael Sigmund