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Wahlärztetipp

Wahlärzte-Tipp: Aufgeschlüsselte Honorarnoten

Vom Wahlärztereferenten der Ärztekammer für Salzburg, Dr. Michael Sigmund

Von Dr. Michael Sigmund | med.ium 3+4/2023 | 4.5.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Betreffend der Thematik „Aufgeschlüsselte Honorarnoten für Privatversicherungen“ ist es nicht verpflichtend, Honorarnoten für Privatversicherungen aufzuschlüsseln – jedoch im Sinne des Patientenwohles
zielführend.

Aktuell werden die zu COVID 19- Zeiten vom Land Salzburg zur Verfügung gestellten Impf-Tabletts wieder eingesammelt.

Zur Thematik „Wahlärzte und Nutzung des e-Impfpasses“:

– Für Wahlärzte, die keine e-Card Infrastruktur besitzen, erforderlich ist der Erwerb eines Tabletts mit der App „e-Impfdoc“ mit der Voraussetzung zur Nutzung:

1. Eintrag in die Ärzteliste. („ius practicandi“ und ordentliches Mitglied der Ärztekammer)

2. Aktive Handysignatur oder ID-Austria. 

Tabletts können am freien Markt bei folgenden Mobil-Service-Providern erworben werden: A1, Magenta, Drei.

− Mit den Tablets und der App kann man den e-Impfpass eines Impflings abrufen, Impfungen erfassen und nachtragen sowie selbst erfasste Impfungen bearbeiten oder stornieren.

− Mit den Tabletts hat man keinen Zugriff auf die e-Befunde und e-Medikation eines Patienten.

Die Alternative zu Tablets stellt eine e-Card-Infrastruktur mit O-Card dar (ELGA-Zugang). Hier besteht nach Identifizierung des Patienten mittels e-Card über das Kartenlesegerät aktuell ein 28 Tage lang gültiges
Zugriffsrecht auf den e-Impfpass sowie Zugang zur e-Medikation und zu e-Befunden.

 

Mit kollegialen Grüßen

Michael Sigmund