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Vom Gaußschen Geistesblitz zur digitalen Pfusch-Lösung in der Arztpraxis

Die seit 1. Juli 2026 verpflichtende ICD-10-Diagnosekodierung beschäftigt viele unserer Mitglieder. Im Kammeramt erreichen uns dazu laufend Rückmeldungen aus den Ordinationen. Das med.ium versteht sich auch als Forum für den offenen Diskurs innerhalb der Ärzteschaft. Dr. Roman Szlauer, Facharzt für Urologie, Allgemeinmedizin und Familienmedizin in Neumarkt am Wallersee, schildert im folgenden Leserbrief seine persönliche Sicht aus der Praxis.

Von Dr. Roman Szlauer | med.ium 7+8/2026

Als der geniale Mathematiker Carl Friedrich Gauß noch Volksschüler war, soll sein Lehrer der Klasse eine scheinbar zeitaufwändige Aufgabe gestellt haben: alle Zahlen von 1 bis 100 zu addieren. Gauß erkannte augenblicklich das Muster – er fasste die erste mit der letzten Zahl zusammen, die zweite mit der vorletzten – und erhielt so 50 Paare, jedes mit der Summe 101. Das Ergebnis, 5.050, präsentierte er nach wenigen Sekunden. Diese kleine Anekdote lehrt uns: Nicht mühevolle Sisyphusarbeit, sondern Kreativität und der Blick aus einer anderen Perspektive führen oft zu eleganteren Lösungen. Eine Erkenntnis, die weit über die Mathematik hinaus Gültigkeit besitzt – die aber bislang offenbar keinen Eingang in die Gesundheitspolitik gefunden hat. 

Was ist ICD-10 – und was kann es?

Die ICD (International Classification of Diseases) ist das von der WHO herausgegebene, weltweit standardisierte System zur Kodierung von Diagnosen, Todesursachen und Gesundheitszuständen. Sie ist für jedermann kostenlos abrufbar und dient als Grundlage für medizinische Statistik und die Abrechnung von Gesundheitsleistungen. 

Weniger bekannt ist: Die ICD-10-Kodierung mit ihren rund 14.000 Codes wurde in den 1990er-Jahren primär als gedrucktes Verzeichnis entwickelt. 2019 stellte die WHO die Weiterentwicklung von ICD-10 ein und führte den Nachfolger ICD-11 ein – von Grund auf digital konzipiert, mit offiziellen Programmierschnittstellen, mehr Diagnosecodes und präziserer Spezifizierung nach Lokalisation und Schweregrad. 

ICD-10-Codes sind jedoch für den fachlich-medizinischen Diskurs denkbar ungeeignet – sie sollen vielmehr nicht-medizinischem Personal statistische Berechnungen ermöglichen und bilden deshalb nur grobe Erkrankungskategorien ab, keine präzisen, klinisch verwertbaren Diagnosen. Die Hoffnung, ein ICD-10-Code könnte künftig zur Erstellung einer geplanten Patient Summary in ELGA dienen oder dort gar eine Textdiagnose ersetzen, erweist sich damit als trügerisch. 

Warum wird ICD-10 nun verpflichtend?

Ein Beispiel: Ein Patient leidet an Rückenschmerzen und konsultiert deshalb mehrere Ärzte. Die Hausärztin diagnostiziert eine Lumbago, die Orthopädin ein Lower Back Pain Syndrome, der Osteopath einen Hexenschuss. Eine Gesundheitsbehörde möchte wissen, ob der Patient wegen drei verschiedenen Erkrankungen oder bloß einer einzigen mehrere Ärzte konsultiert hat. Der für alle drei Diagnosen identische ICD-10-Code M54 liefert die Antwort. 

“ICD-Codes ermöglichen also auch medizinischen Laien, Diagnosen inhaltlich und statistisch zu erfassen – das ist prinzipiell sinnvoll.”

Wir Ärzte sind hingegen ausgewiesene Experten für die Erstellung individueller, präziser Diagnosen. Wir sind Perfektionisten, wir stellen und fordern exakte Diagnosen, nicht ungefähre. Die ICD-10-Kodierung ist weder Teil des Medizinstudiums noch einer Facharztausbildung – weil wir sie nicht brauchen. Jede Sekunde, die eine Ärztin oder ein Arzt damit verbringt, eine klar formulierte Freitextdiagnose in einen annähernd passenden Diagnosecode umzuwandeln, fehlt für tatsächliche ärztliche Arbeit – zum Nachteil unserer Patienten. Aus diesem Grund erhalten in meiner Ordination nun 90 Prozent aller Patienten eine dieser drei nichts-sagenden, jedoch formal und inhaltlich dennoch korrekten Kontaktgrund-Diagnosen: Z71.9 Beratung, Z51.9 Nachsorge und N39.9 urologische Erkrankung.

Parallel dazu habe ich in der Kartei ein Diagnosesystem mit korrekten Freitextdiagnosen etabliert, welche ich für mich, meine Arztbriefe, Zuweisungen und Tumorboardanfragen verwende.

Wie würde der Volksschüler Gauß das Projekt Diagnosekodierung im Jahr 2026 wohl angehen? 

Würde er Tausende kleine „Amateur-Kodierzentren“ schaffen und diese zwingen, sich noch dazu überteuerte Zusatzmodule zu kaufen? Würde er die vermutlich bahnbrechendste Innovation der letzten Jahre – die
künstliche Intelligenz – einfach ignorieren? 

Wer 2026 zur Analyse medizinischer Daten nicht die Rechenleistung einer KI nutzt, begeht aus meiner Sicht einen wirtschaftlichen, technischen und gesundheitspolitischen "Kunstfehler". 

Aufgrund eines schlechten Gesetzes müssen sich nun jedoch seit 1. Juli 2026 unzählige überlastete Ordinationen mit unzeitgemäßen Diagnoseeingabe-Tools herumplagen. 

Ist die Kodierungsverpflichtung juristisch wasserfest?

Wer heute etwas nicht tun möchte, bemüht gern eines der drei großen Totschlagargumente: Brandschutz, Versicherungsschutz oder Datenschutz. 

Neben dem Datenschutz verdient vor allem die Verhältnismäßigkeit sowie die ärztliche Therapie- und Diagnosefreiheit eine nähere Betrachtung. Juristisch erfolgsversprechender wäre es die Aspekte der Verhältnismäßigkeit sowie der ärztlichen Therapie- und Diagnosefreiheit näher zu beleuchten. 

Die assistierten Diagnoseeingabe-Tools der Arztsoftware-Anbieter sind programmiertechnisch primitive Produkte: Man tippt eine Diagnose in die Kartei, das Tool spiegelt die Texteingabe in die Online- Datenbank des eHealth-Codierservice und liefert ähnliche Diagnosen inklusive ICD-10-Codes aus dieser Datenbank zurück. Man muss sich dann für den am ehesten passenden Diagnosetextbaustein entscheiden – quasi das kleinste Übel aus dem angebotenen Menü. Die Möglichkeit, der frei formulierten Diagnose selbst den passenden ICD-10-Code beizufügen, wird – zumindest beim Arztsoftware-Marktführer – verwehrt. So gelangen Diagnosetextbausteine in offizielle Dokumente, die wir Ärzte so gar nicht formulieren würden. Das ist eine unzulässige Einmischung in die ärztliche Tätigkeit und dürfte in dieser Form juristisch leicht angreifbar sein: Wenn ein Softwaretool dem Arzt Diagnosen vorschreibt, könnte das die gesetzlich geschützte ärztliche Entscheidungsfreiheit verletzen. 

Auch die Verhältnismäßigkeit der Kodierungsverpflichtung verdient nähere juristische Betrachtung: Steht mit einer zentralisierten, KI-gestützten Datenanalyse ein billigeres und präziseres Mittel zur Verfügung, könnte die gewählte Lösung unverhältnismäßig in unsere Berufsausübungsfreiheit eingreifen.

Fazit

Die ICD-10-Diagnosekodierung mag gut gemeint, heute aber schlecht durchdacht sein. Statt Ärzte mit Bürokratie zusätzlich zu belasten, sollte man auf KI-gestützte Automatisierungslösungen für große Datenmengen setzen – dafür haben wir die KI schließlich erfunden. Patienten profitieren von dieser Kodierungsverpflichtung jedenfalls nicht. Ärzte verlieren unnötig Zeit und Geld. Gesundheitsbehörden erhalten Datenmüll – ungenaue, schwammige Diagnosedaten mit monatelanger Verzögerung. Cui bono? Einziger Nutznießer ist die Arztsoftware-Industrie, der für minimalsten Programmieraufwand ein sehr lukratives Zusatzgeschäft im zweistelligen Millionenbereich zugespielt wurde. 

 

Leserbriefe geben ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin bzw. des Autors wieder. Sie decken sich nicht notwendigerweise mit der Position der Ärztekammer für Salzburg und stellen keine rechtliche Empfehlung dar.