med.ium 7+8/2024 | 13.8.2024
„Kein Verkauf der Rehab-Sparte der VAMED an Finanzinvestoren!“
Diese vielstimmige Forderung fügt sich gut an die mantraartigen Warnungen der ÖÄK-Spitze vor der „Konzernisierung“ der Medizin. Beide Positionen scheinen auf den ersten Blick jedenfalls hochsympathisch. Denn wer wollte schon, dass Finanzinvestoren – anonym, branchenfremd und nur an Rendite interessiert – in einem so zentralen Bereich der Daseinsvorsorge, wie es das Gesundheitswesen nun unzweifelhaft ist, über Leistungsangebote und deren Entwicklung entscheiden, das Qualitätsniveau bestimmen und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantworten?
Dass die Vamed bereits vor über zehn Jahren an ein börsennotiertes Unternehmen verkauft worden war, macht dann allerdings die Argumentation der Kritikerinnen und Kritiker des Weiterverkaufs etwas fragwürdig, wenn nicht scheinheilig. Und auch die von zweifellos bedenklichen Entwicklungen kapitalgetriebener Konzentrationen am deutschen Gesundheitsmarkt beeinflusste Position der ÖÄK hat bereits heute ihre Schwächen. Denn die, wohl notwendige, Fusionierungs- und Konzentrationstendenz der technischen Disziplinen hat längst auch bei uns klassische Investorinnen und Investoren angelockt.
Etwas sorgenvolle Gedanken sollte sich die ärztliche Standesvertretung jedoch darüber machen, von wem sie für ihre Warnungen Zustimmung und Unterstützung bekommt. Denn manch eine/r der jetzt Applaudierenden sieht die Zukunft der ärztlichen Versorgung ganz sicher nicht in traditionell kleingliedrigen privaten, sondern in staatlich gelenkten und betriebenen Strukturen.
Ärztliche Versorgung im ambulanten Bereich wird in Zukunft mit Sicherheit vermehrt von deutlich größeren Einheiten angeboten werden.
Es sprechen vor allem die Erfahrungen anderer Länder dagegen, dass Ärztinnen und Ärzte die für solche Strukturen erforderlichen Finanzmittel alleine aufbringen können. Die Finanzierung durch den Staat wäre der Weg in die Staatsmedizin. Dies kann nicht unser Wunsch sein und sollte auch nicht die Aufgabe des Staates sein.
Er sollte vielmehr mit durchaus restriktiven Vorgaben sicherstellen, dass auch bei Einsatz von Investorengeld Versorgungssicherheit und Qualität klare Priorität haben.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Dr. Karl Forstner
Präsident der Ärztekammer für Salzburg
Anregungen und Kritik immer erwünscht unter: pressestelle[at]aeksbg.at