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Tauglichkeitsuntersuchung Feuerwehr – Kurzüberblick

Die Tauglichkeitsuntersuchung stellt sicher, dass Feuerwehrmitglieder die erforderliche gesundheitliche und psychische Eignung für den Einsatzdienst erfüllen.

Von Dr. Laurenz Parandian, Landesfeuerwehrarzt | med.ium 11+12/2025

Die Tauglichkeitsuntersuchung stellt sicher, dass Feuerwehrmitglieder die erforderliche gesundheitliche und psychische Eignung für den Einsatzdienst erfüllen. 

Da der Feuerwehreinsatz oft extrem belastend ist, sollen durch die Untersuchung Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und minimiert werden – entsprechend dem Salzburger Feuerwehrgesetz und der gültigen Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg (04/2024). 

Was umfasst die Untersuchung? 

  • Allgemeine Feuerwehrtauglichkeit: Anamnese, klinische Untersuchung, Visus- und Hörprüfung; bei bestimmten Vorerkrankungen (z. B. Epilepsie, insulinpflichtiger Diabetes) fachärztliche Abklärung notwendig.
  • Atemschutztauglichkeit: Zusätzlich Spirometrie, Ergometrie und strengere Anforderungen an Belastbarkeit, Visus, Gehör und Lungenfunktion.
  • Spezielle Tauglichkeiten: z. B. Tauchdienst (erweiterte HNO-Untersuchung). 

Die Durchführung erfolgt durch zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte. Zur Aufnahme in die Liste ist ein Antrag erforderlich (Link siehe unten).

20 Prozent Tarifsteigerung beschlossen

In Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband Salzburg wurden die Tarife mit Wirkung Juni 2025 um rund 20 Prozent erhöht. Beispielsweise: 

  • Sportärztlicher Befund (inkl. Hör- und Sehtest) nun € 42,-
  • Spirometrie € 26,40
  • Ergometrie € 72,-
  • HNO-Tauchdienstuntersuchung € 126,-

Download Antrag Feuerwehruntersuchung und Preisliste 6/2025: www.aeksbg.at/tauglichkeitsuntersuchungen 

Erinnerung:

Die derzeit gültigen Untersuchungsrichtlinien wurden bereits 2024 umfassend überarbeitet und neu beschlossen. Sie regeln klar die Zuständigkeiten, Untersuchungsinhalte, Nachweise und Beurteilungskriterien.