Von Dr. Laurenz Parandian, Landesfeuerwehrarzt | med.ium 11+12/2025
Die Tauglichkeitsuntersuchung stellt sicher, dass Feuerwehrmitglieder die erforderliche gesundheitliche und psychische Eignung für den Einsatzdienst erfüllen.
Da der Feuerwehreinsatz oft extrem belastend ist, sollen durch die Untersuchung Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und minimiert werden – entsprechend dem Salzburger Feuerwehrgesetz und der gültigen Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg (04/2024).
Die Durchführung erfolgt durch zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte. Zur Aufnahme in die Liste ist ein Antrag erforderlich (Link siehe unten).
20 Prozent Tarifsteigerung beschlossen
In Absprache mit dem Landesfeuerwehrverband Salzburg wurden die Tarife mit Wirkung Juni 2025 um rund 20 Prozent erhöht. Beispielsweise:
Download Antrag Feuerwehruntersuchung und Preisliste 6/2025: www.aeksbg.at/tauglichkeitsuntersuchungen
Die derzeit gültigen Untersuchungsrichtlinien wurden bereits 2024 umfassend überarbeitet und neu beschlossen. Sie regeln klar die Zuständigkeiten, Untersuchungsinhalte, Nachweise und Beurteilungskriterien.