med.ium 3+4/2025
Unter Wartefristen in der Rechtsschutzversicherung versteht man Zeiträume nach Vertragsbeginn, in denen noch kein Versicherungsschutz besteht. Es soll verhindert werden, dass Versicherte einen Vertrag abschließen, obwohl der Schaden schon vorhersehbar bzw. eingetreten ist.
Marktübliche Wartefristen finden sich unter anderem im Bereich Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht etc. Hier reichen im Regelfall die Zeitspannen von 1 bis 12 Monaten. Ob und in welchem Ausmaß Wartefristen bestehen, hängt maßgeblich vom Versicherungsunternehmen sowie dem gewählten Tarif ab. Manche Anbieter verzichten auf derartige Fristen, wenn vorher bei einem anderen Unternehmen eine gleichartige
Versicherung bestand. Dies sollte zwingend schriftlich festgehalten und in der Polizze dokumentiert werden.
Aktuell gibt es auch Risiken, welche vom Versicherungsschutz ausgenommen sind und somit nicht versichert sind. Dies betrifft im Regelfall Scheidungsverfahren im Familien-Rechtsschutz, Streitigkeiten wegen Vermögensveranlagungen bzw. bei der Errichtung und Finanzierung von Gebäuden etc.
Bei Planung einer Ordinationsgründung bzw. -übernahme sollten Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung bereits im Vorfeld zeichnen, um eventuelle Wartefristen zu vermeiden. Bevor Vertragsverhandlungen oder Vertragsunterzeichnungen getätigt werden, soll die Wartefrist bereits verstrichen sein.