Von Martin Novak und Mag. Christoph Schwalb | med.ium 7+8/2024 | 9.8.2024
Mit der seit April neuen Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (QS-VO) des Bundesgesundheitsministeriums zur Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen kann nun auch die Selbstevaluierung wieder aufgenommen werden.
Wie in den vergangenen Durchläufen auch, folgen jetzt alle Ordinationen und Gruppenpraxen in den Bundesländern Salzburg und Steiermark. Die Qualitätssicherung der Ordinationen wird weiterhin von der „Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH“ (ÖQMED) organisiert und erfolgt mittels Selbstevaluierung. Sollten bei einer Überprüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese freilich behoben werden.
Qualitätssicherung „neu“ im niedergelassenen ärztlichen Bereich
Die Qualitätssicherung „neu“ im niedergelassenen Bereich geschieht nun zusammen mit der seit 2024 neuen Abteilung für Qualitätsmanagement und Zertifizierungen der „Gesundheit Österreich GmbH“ (GÖG) – dem Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG).
Die wesentlichen Änderungen bei der Überprüfung der Arztpraxen bestehen darin, dass die stichprobenartigen Ordinationsbesuche (Audits) nun durch das BIQG koordiniert werden. Das BIQG greift dafür auf Ärztinnen und Ärzte mit viel Erfahrung im Führen einer Ordination zurück.
Durch die neue QS-VO 2024 kommt es hier lediglich zu einer Änderung der Bezeichnung: die früheren „Qualitätssicherung-Beauftragten“ heißen jetzt „Peer“. Davon abgesehen wird es hier zu keinen spürbaren Änderungen kommen. Die Vertreter der ÖQMED haben ein Teilnahmerecht an den Audit-Besuchen.
Keine Änderungen: Die Selbstevaluierung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Gruppenpraxen wird weiterhin von der ÖQMED organisiert. Auch der Fragebogen wird weiterhin von der ÖQMED auf Basis der QS-VO 2024 gestaltet.
Jede/r niedergelassene Ärztin/Arzt muss die Ordination(en) selbst evaluieren:
Dafür erhalten Sie einen eingeschriebenen Brief der ÖQMED mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zur Anmeldung am Onlinefragebogen (SSO-Login). Der Fragebogen passt sich im Laufe der Beantwortung individuell an Ihre Praxissituation an.
Neu: die stichprobenartigen Ordinationsbesuche (Audits) werden nun durch das BIQG koordiniert. Das BIQG wird dafür wie gewohnt auf im Führen einer Ordination erfahrene Ärztinnen und Ärzte zurückgreifen. Durch die neue QS-VO kommt es hier lediglich zu einer Änderung der Bezeichnung: aus „Qualitätssicherung-Beauftragte/r“ wird jetzt „Peer“. Vertreter der ÖQMED haben ein Teilnahmerecht an den Besuchen.
Sollten im Zuge der Überprüfung Mängel auftreten, wird der Auftrag zur Mängelbehebung durch das BIQG erfolgen.
Auch bei sonstigen Arten von Vor-Ort-Besuchen (spezifische Überprüfungen, Überprüfungen aufgrund Verweigerung der Mängelbehebung, Kontrollbesuche der Mängelbehebung) erfolgt die Koordinierung durch das BIQG. Vertreter der ÖQMED verfügen über ein Teilnahmerecht.
Aktuell baut das für Qualitätsstandards und -berichte zuständige BIQG ein Qualitätskontrollregister für anonymisierte Evaluierungsdaten auf. Die Ergebnisse der Qualitätssicherung werden regelmäßig mitgeteilt und nach dem fünfjährigen Evaluierungszeitraum in einem Abschlussbericht vorgestellt.
„Ärzte und Gruppenpraxen haben regelmäßig eine umfassende Evaluierung der Qualität zu machen“ … so steht es im Ärztegesetz § 49 Abs 2.
Und das alle fünf Jahre… in Salzburg war der letzte Selbstevaluierungszyklus 2019, aufgrund dessen sind wir heuer wieder dran.
Wenn ein/e niedergelassene/r Arzt/Ärztin – egal mit wie vielen Patientenkontakten, egal ob Kassenarzt, Wahlarzt oder Privatarzt – dieses Tool der Qualitätssicherung nicht macht, handelt es sich um eine Berufspflichtverletzung. Das muss uns klar sein.
Die Neuregelung der QS-VO 2024 betrifft vor allem das Splitting der Kompetenzen in der operativen Verteilung der Qualitätsevaluierung in den Part der Selbstevaluierung und der „ersten“ Mängelbehebungsmöglichkeit und einem weiteren Part, der nun durch das BIQG übernommen wird: die Vor-Ort-Besuche durch „Peers“, etwaige Mängelbehebungsaufträge, die Zertifikatsausstellung und die Registrierung in einem Qualitätsregister. An den einzelnen Verfahrensschritten, den inhaltlichen Kriterien sowie den möglichen Konsequenzen der Selbstevaluierung hat sich im Vergleich zu 2019 nicht viel verändert.
Die Vor-Ort-Besuche werden automatisiert mittels eigener Software willkürlich herausgefiltert, soll heißen, dass eine Ordination, die eventuell beim letzten Selbstevaluierungszyklus 2019 überprüft wurde, auch diesmal wieder ein Audit haben könnte. Es läuft also nach dem Zufallsprinzip ab.
Als Tipp für die Vor-Ort-Besuche ist anzuraten, die geforderte Dokumentation den als „Peers“ bezeichneten Kolleginnen und Kollegen zugänglich zu machen, die als nachweislich zu unterwiesenen Formularen auch von den Mitarbeitern im Vorfeld unterzeichnen zu lassen.
Das Audit ist ein auf Kommunikation ausgelegter Besuch. Laut QS-VO kann ein Peer auch Einsicht haben in eine anonymisierte Patientenakte, zur Überprüfung der systematischen Dokumentation einer Patientenakte. Ein Augenmerk wird auch die Einhaltung der Hygieneanforderungen, je nach Ordinationsanforderung, sein sowie die Patientenzufriedenheit in Bezug auf Kommunikation, Termin- und Beschwerdemanagement.
Auch auf die Vorgehensweise bei der Benutzung von Mehrfachgebinden bei Reinigungs- oder Desinfektionsmittel und die damit notwendige Kennzeichnung des Anbruchdatums wird hingewiesen aufgrund der Möglichkeit der Verkeimung bzw. Wirkungsverlust durch Verdunstung von Alkohol im Desinfektionsmittel. Auch auf den Verbrauchszeitraum bzw. das Haltbarkeitsdatum muss geachtet bzw. dieses kennzeichnet werden.
Bei einem Besuch der Peers muss der/die ordinationsführende Arzt/Ärztin bzw. in einer Gruppenpraxis ein Gesellschafter anwesend sein, die Präsenz von Mitarbeitern während eines Besuches ist nicht vorgesehen.
Am Ende des Audits wird ein Protokoll erstellt. Dieses kann vom vidierten Arzt vor Ort noch ergänzt werden und wird anschließend vom Peer, einem Vertreter begleitender Organisationen, die Teilnahmerecht haben (z.B. ÖQMED), und der/dem vidierten Kollegin/Kollegen unterzeichnet. Eine etwaige Verweigerung der Unterfertigung wird vermerkt.
Sind keine Abweichungen von einem Evaluierungskriterium im Sinne der Mindesterfüllung festgestellt worden, steht der Zertifizierung nichts im Wege. Unterbleibt die Validierungsprüfung aus Gründen, die die Ärztin/der Arzt zu vertreten hat, stellt dies eine Berufspflichtverletzung und somit ein Disziplinarvergehen dar.“
Dr.in Karin Eglau arbeitet seit 2012 in der GÖG, unter anderem mit dem Arbeitsschwerpunkt ambu-lante Qualitätssicherung. Seit 2022 ist sie Geschäftsbereichsleiterin des BIQG.
1. Wo sehen Sie Herausforderungen in der Qualitätssicherung von Ordinationen?
Die Qualitätssicherung in Ordinationen ist vom Ablauf her in der QS-VO 2024 neu festgelegt. Die Selbstevaluierung und die sich daraus möglicherweise ergebende Mängelbehebung läuft wie bisher in der ÖQMED, die Organisation der Stichprobenüberprüfung durch Peers sowie eine daraus resultierende Mängelbehebung im BIQG. Eine Herausforderung sehen wir in der Akquirierung von ausreichend Peers für die Überprüfungen der Ordinationen und wir möchten auf diesem Wege auch gerne alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Tätigkeit als Peer Interesse haben, bitten, sich bei uns zu melden.
2. Worauf legen Sie Ihr besonderes Hauptaugenmerk bei der Überprüfung der Arztpraxen?
Die Stichprobenüberprüfungen werden durch Peers durchgeführt. Wir veranstalten jährlich eine Schulung für Peers, wobei der Schwerpunkt dabei neben den zu überprüfenden Qualitätskriterien (z.B. Hygiene) vor allem auf der Kommunikation liegt. Zusätzlich werden wir auch ab 2025 Kommunikationsseminare für Peers anbieten. Es ist uns wichtig, dass die Überprüfungen nicht primär als Kontrolle erlebt werden, sondern dass die Ärztin bzw. der Arzt und der/die Peer gemeinsam die Qualität in der Ordination verbessern. Daher ist auch eine fünfjährige Tätigkeit in einer Ordination Voraussetzung für Peers.
3. Was wird sich durch die Koordination der Qualitätssicherung durch das BIQG anstelle der ÖQMED ändern?
Die Selbstevaluierung verbleibt bei der ÖQMED, die Koordination der Überprüfungen findet im BIQG statt. Wir nutzen dasselbe IT-System und stimmen uns in allen Themen ab. Diese enge Zusammenarbeit zwischen ÖQMED und BIQG soll sicherstellen, dass sich für die zu überprüfenden Ordinationen und Gruppenpraxen vom Ablauf her möglichst wenig ändert. Die Ankündigung von (Stichproben-) Überprüfungen wird jetzt durch das BIQG durchgeführt. Die Schulungen für Peers werden von ÖQMED und BIQG gemeinsam durchgeführt.
4. Worin liegt der Vorteil, dass in den Ordinationen zuerst Selbstevaluierungen stattfinden und daran anschließend stichprobenartige Audits durchgeführt werden – anstelle von nur Audits?
Die Selbstevaluierung ist ein Teil von nahezu allen Qualitätsmanagementsystemen und soll sicherstellen, dass sich Ärztinnen und Ärzte anhand der Qualitätskriterien, die in einem spezifischen Fragebogen abgebildet sind, mit der Qualität in ihrer Ordination auseinandersetzen und ggf. auch schon vorab Verbesserungen durchführen können. Durch das System der Selbstevaluierung werden alle Ordinationen ohne zu großen bürokratischen Aufwand erreicht. Ein Audit in allen Ordinationen wäre zeitlich und auch personell nicht durchführbar. Die Stichprobenüberprüfung betrifft zehn Prozent zufällig ausgewählter Ordinationen und Gruppenpraxen und ist somit durchaus repräsentativ.
5. Welche Rolle in der Qualitätssicherung spielen auch für Patientinnen und Patienten relevante Punkte wie Terminorganisation, Zeitmanagement und vor allem Freundlichkeit der Assisten-tinnen?
In der QS-VO 2024 sind insgesamt 24 Evaluierungskriterien festgelegt. Das Kriterium „Patientenversorgung – Erreichbarkeit“ (§4) regelt u.a. die kurzfristige Terminvergabe bei akuten Beschwerden aber auch die Informationen, die Patientinnen und Patienten über die Ordination vorab zu Verfügung stehen müssen. Im §21 „Zugang zur ärztlichen Behandlung und Diagnosestellung“ ist festgehalten, dass ein strukturiertes System zur Terminvergabe zu existieren hat. Die Freundlichkeit von Personal kann gesetzlich nicht geregelt werden, allerdings sind gemäß §22 „Interne Kommunikation“ regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen abzuhalten, auch um patientenorientierte Abläufe in der Ordination zu optimieren.
6. Woran kann eine Evaluierung scheitern?
Wenn bei der Selbstevaluierung Fragen mit „nein“ beantwortet werden, stellt die ÖQMED einen Mängelbehebungsauftrag aus. Der/die Ordinationsinhaber:in muss dann innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, dass die Mängel behoben sind, z.B. durch Rechnungen, Fotos etc. Wenn die Nachweise nicht ausreichen, wird eine Überprüfung der Ordination durchgeführt. Somit kann – den Willen, eine gute Qualität zu bieten, vorausgesetzt – eine Evaluierung eigentlich nicht scheitern.
7. Was passiert, wenn eine BIQG-Evaluierung schiefläuft?
Wenn bei einer Stichprobenüberprüfung durch Peers Mängel zu Tage treten, werden diese zunächst in einem kollegialen Gespräch erörtert und die Behebung dieser thematisiert. Ein Mängelbehebungsauftrag wird auch in diesem Fall verschickt, der Ablauf erfolgt wie oben beschrieben. Bei speziellen Überprüfungen nach Beschwerden kann es unter Umständen auch zu Konflikten oder Divergenzen kommen. Daher sind BIQG-Mitarbeiter:innen, die diese Überprüfungen u.a. gemeinsam mit Peers, Mitarbeiter:innen der ÖQMED sowie Vertreter:innen der Patientenanwaltschaft durchführen, speziell in Kommunikation geschult. Im schlimmsten, aber auch sehr seltenen, Fall kann es zu einer Anzeige beim Disziplinaranwalt der Ärztekammer kommen.
8. Bisher gab es bei den Evaluierungen nur selten Probleme. Erwarten Sie eine Steigerung?
Ein ganz klares „nein“! Die Eckpunkte der Evaluierung sind für die Ordinationen gleichgeblieben, die Koordination der Peers sowie die speziellen Überprüfungen finden jetzt durch das BIQG statt. Uns ist die Arbeit der Peers mit den Ärztinnen und Ärzten auf Augenhöhe ein wichtiges Anliegen, das wir in den mit der ÖQMED gemeinsam durchgeführten Schulungen auch vermitteln werden.
Paul Baumer leitet die Bereiche Qualitätssicherung, Hygieneverordnung und Ambulatorien in der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed).
1. Was wird sich durch die Koordination der Ordinationsbesuche durch das BIQG ändern?
Für Ärztinnen und Ärzte wird sich gar nichts ändern. Die ÖQMED koordiniert nach wie vor die Selbstevaluierung und darauf beruhende Mängelbehebungen. Die abgefragten Kriterien bleiben unverändert. Durch die gesetzlichen Umstellungen kommt danach das BIQG ins Spiel. Seine Aufgabe ist es nun, aus allen Praxen eine zehnprozentige Stichprobe zu ziehen und bei jenen Ordinationen die Angaben aus der Selbstevaluierung vor Ort zu kontrollieren. In der Vergangenheit wurde dies durch die Qualitätssicherungsbeauftragten der ÖQMED, in Zukunft durch Peers des BIQG erledigt. Diese Peers sind, genauso wie früher, erfahrene Ärztinnen und Ärzte, die selbst lange Jahre eine Praxis geführt haben.
2. Worin liegt der Vorteil, dass in den Ordinationen zuerst Selbstevaluierungen stattfinden und daran anschließend stichprobenartige Audits durchgeführt werden – anstelle von nur Audits?
Die Selbstevaluierung wird von allen Praxen durchgeführt, das bedeutet, jede Praxis in Österreich stellt selbst fest, ob sie den wichtigsten gesetzlichen Vorgaben entspricht und kann gegebenenfalls mit einfachen Mitteln allfällige Abweichungen beheben. Dafür gibt es von der ÖQMED auch eine ganze Reihe von unterstützenden Unterlagen und Materialien und nicht zuletzt die Möglichkeit der individuellen und persönlichen Beratung.
3. Welchen Vorteil haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch die Qualitätssicherung, also die Selbstevaluierung und möglicherweise einen stichprobenartigen Besuch in der Praxis?
Der gesamte Prozess belegt, dass in einer Praxis Qualitätsarbeit geleistet wird und notwendige Maßnahmen (z.B. in Bezug auf Hygiene, sichere Dokumentation, Patientenaufklärung) umgesetzt wurden. Damit können Patientinnen und Patienten sicher sein, dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit an erster Stelle stehen. Aber auch für Ärztinnen und Ärzte ergibt sich dadurch das Potenzial, in regelmäßigen Abständen sicherstellen zu können, dass in der Praxis die notwendigen rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
4. Welche Rolle in der Qualitätssicherung spielen auch für Patientinnen und Patienten relevante Punkte wie Terminorganisation und Zeitmanagement?
Viele Aspekte der Qualitätssicherung haben direkten oder indirekten Einfluss auf Patientinnen und Patienten. Das angesprochene Terminmanagement, mit dem Ziel, Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, ist nur ein Beispiel. Klare und verständliche Kommunikation und Aufklärung spielen ebenso eine gewichtige Rolle, wie auch die Infektionsprävention durch entsprechende Hygieneregelungen. Und wenn einmal etwas passiert, sind letztendlich auch Themen wie Brandschutz und Notfallmanagement Bereiche, die einen Einfluss auf Patienten haben.
5. Was passiert, wenn ein Ordinationsbesuch schiefläuft?
Vorneweg: Ein Ordinationsbesuch wird nicht schieflaufen! Das Prozedere sieht genauso aus wie die Besuche durch die ÖQMED in der Vergangenheit. Wenn eine Praxis in die Stichprobe fällt, wird sie schriftlich darüber informiert, dass sich ein Peer für die Terminvereinbarung mit ihr in Verbindung setzen wird. Die Praxis hat dann genug Zeit, um sich auf den Besuch vorzubereiten, und erhält zusätzlich noch eine Checkliste, damit nichts vergessen wird. Der Besuch selbst findet dann im Rahmen eines kollegialen Gespräches statt. Sollten währenddessen tatsächlich Verbesserungspotenziale entdeckt worden sein, erhält die Praxis diese nochmal zusammengefasst postalisch zugesendet. Dieser Brief besteht aber nicht bloß in einer Auflistung von Mängeln, sondern enthält für jeden Punkt einfache Anleitungen, wie Verbesserungen umgesetzt werden können. Sind dann alle Maßnahmen ergriffen worden, werden die Ergebnisse z.B. mit Fotos dokumentiert und an das BIQG übermittelt.
6. Bisher gab es bei den Evaluierungen nur selten Probleme. Erwarten Sie eine Steigerung?
Nein. Denn wie bisher gilt auch für die Zukunft, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Dafür wird maximale Hilfestellung sowohl von der ÖQMED als auch vom BIQG geboten, aber letztendlich muss die Situation den Vorgaben entsprechen. Viele Themen konnten in der Vergangenheit durch entsprechende Beratung und Unterstützung einfach erledigt werden und wir werden diesen Weg gemeinsam mit dem BIQG in Zukunft konsequent fortsetzen.
Das Gespräch erscheint auch im Magazin Aerztei der Ärztekammer Steiermark.