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Expertentipp

Prämienfreie Zusatzdeckung – Rahmenvereinbarung Ärztehaftpflicht-Versicherung

Der Expertentipp

med.ium 7+8/2023 | 1.8.2023

Die Ärztehaftpflicht-Versicherung ist eine der zentralen Absicherungen Ihrer ärztlichen Tätigkeit. Für selbstständige Ärzte und Ärztinnen ist das Bestehen einer derartigen Versicherung auch verpflichtend. Bei lediglich angestellten Ärzten und Ärztinnen ist eine Versicherung zu empfehlen, allerdings auf freiwilliger Basis.

Auch aus einer Tätigkeit außerhalb des Angestelltendienstverhältnisses können sich Schadenersatzforderungen ergeben wie z. B. Erste-Hilfe-Leistung, Notarzt, Rettungsdienst etc.

Seit Inkrafttreten der  Pflichtversicherung sind einige Inhalte vom Gesetzgeber verpflichtend vorgegeben, wie z. B. die Mindestversicherungssumme von 2 Mio. Euro oder die unlimitierte Nachdeckung.

Sondervereinbarungen bieten einen – über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden – Versicherungsschutz, der Standardprodukten jedenfalls vorzuziehen ist.

In der bestehenden Rahmenvereinbarung mit der Ärztekammer Salzburg wurde jetzt noch folgende Zusatzdeckung prämienfrei vereinbart: „Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die Angehörigen (…) durch zulässige ärztliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers nach Einstellung der Berufstätigkeit zugefügt werden, bleiben lebenslang versichert. Dies gilt jedoch nur, wenn der Versicherungsvertrag bis zur Einstellung der Berufstätigkeit aufrecht ist.“

Unser Tipp:

Stellen Sie Ihren Versicherungsvertrag auf den aktuellen Deckungsumfang um, da diese prämienfreie Erweiterung nur bei entsprechender Änderung des Vertrages gilt. Ein automatischer Einschluss dieser Sonderdeckung ist leider nicht möglich.