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Novelle von ÖÄK-Verordnungen

Wir informieren über aktuell kundgemachte Novellen der ÖÄK-Verordnungen

Von Dr. Johannes Barth | med.ium 7+8/2024 | 9.8.2024

Novelle der Sprachprüfungs-Verordnung

Mit der 3. Novelle der Sprachprüfungs-Verordnung wurden Änderungen des Ärztegesetzes betreffend die Vorgaben zur Sprachprüfung umgesetzt, insbesondere die Herabsetzung der Anforderung an das bereits im Zuge der Prüfungsanmeldung nachzuweisende Sprachniveau von bisher Schwierigkeitsstufe C1 auf neu Schwierigkeitsstufe B2. Weiters erfolgten geringfügige Änderungen der Prüfungskommission sowie sprachliche und redaktionelle Anpassungen. Mit der Durchführung der Sprachprüfung ist nach wie vor die Arzt-Akademie betraut. Die Novelle ist bereits in Kraft getreten.

Novelle der Notärztinnen-/Notärzteverordnung

Die 2. Novelle der Notärztinnen-/ Notärzteverordnung soll in erster Linie den Erwerb der klinischen notärztlichen Qualifikationen, sprich die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten des Rasterzeugnisses, erleichtern. Im Zuge einer Evaluierung hat sich herausgestellt, dass vor allem die Richtzahlen einiger Fertigkeiten zu hoch angesetzt wurden und dies ein Problem in der Praxis darstellt. Die Details der Inhalte und Richtzahlen entnehmen Sie der Anlage online. Die Novelle ist mit 1.7.2024 in Kraft getreten.

Novelle der Spezialisierungsverordnung

Mit der 7. Novelle der Spezialisierungsverordnung wird eine Spezialisierung in Neurologischer Intensivmedizin eingeführt. Die Erstellung des Curriculums erfolgte in enger Absprache mit den betroffenen Fachgesellschaften und Bundesfachgruppenobleuten und entspricht einem Konsens der Kommission für die ärztliche Ausbildung gemäß § 6b ÄrzteG. Die Inhalte der neuen Spezialisierung in Neurologischer Intensivmedizin entnehmen Sie der Anlage online. Die Verordnung wird am 1.9.2024 in Kraft treten. 

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Fragen?

Für Fragen steht Dr. Barth unter Telefon +43 662 871327-0 oder barth[at]aeksbg.at zur Verfügung.

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