Von Dr. Johannes Barth | med.ium 5+6/2024 | 17.6.2024
Die Verordnung enthält nunmehr die Durchführungsbestimmungen für Visitationen von Ausbildungsstätten ab 1.10.2024.
Zuständig ist das Land Salzburg (Abteilung 9). Visitationen können aus zwei Gründen durchgeführt werden:
In Übereinstimmung mit der letzten Ärztegesetz-Novelle wurde nochmals klargestellt, dass sämtliche Ausbildungen einschließlich Additivfächer nach ÄAO 2006 bis längstens 30.06.2030 abzuschließen sind. Wir haben darüber bereits berichtet.
Es ist nunmehr eine Behandlung durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie über das 18. Lebensjahr (Transitionszeit) möglich. So wie auch in der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 vorgesehen, wird eine Weiterversorgung im Erwachsenenalter bis zur möglichen adäquaten Behandlungsübernahme durch Ärztinnen/Ärzte anderer Fachrichtungen ermöglicht. Die Regelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben.
Auf Initiative der Österreichischen Ärztekammer wurden nunmehr für die Berechnung der Sechstelregelung in §§ 14 und 18 Abs 6 ÄAO 2015 Zeiten von Milizübungen sowie Miliztätigkeiten aufgenommen.
Mit einer Reform des Ärztegesetzes wurden mit Beginn des Jahres 2023 die Zuständigkeiten für die Durchführung von Ausbildungsvisitationen von der Österreichischen Ärztekammer auf die einzelnen Bundesländer übertragen. Die Verzögerung in der Herausgabe klarer Richtlinien durch das Gesundheitsministerium führte jedoch dazu, dass diese entscheidenden Qualitätssicherungsmaßnahmen für über eineinhalb Jahre ausgesetzt waren.
Jetzt, wo endlich die notwendigen Rahmenbedingungen vorliegen, fordern wir die Bundesländer nachdrücklich auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildungsvisitationen umgehend wieder aufzunehmen. Als Ärztekammer sind wir bereit, uns aktiv einzubringen. Wir haben unseren Vorschlag zur Visitation konkreter Abteilungen aus dem Jahr 2023 erneuert und werden auch zukünftig
proaktiv Abteilungen für die Visitation vorschlagen.
Darüber hinaus werden wir uns als Teilnehmer der Visitation mit unserer Expertise aktiv einbringen, um sicherzustellen, dass die Ausbildungsstandards erfüllt und kontinuierlich verbessert werden. Es ist essenziell, dass die Verantwortlichen des Landes Salzburg die Gelegenheit zur Durchführung von Ausbildungsvisitationen nutzen, um die Qualität und Integrität der medizinischen Ausbildung in Salzburg flächendeckend sicherzustellen.
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