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Mitarbeiterprämie 2025: steuer- aber nicht abgabenfrei

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Budgetgesetze (Budgetbegleitgesetz, BGBl. I Nr. 25/2025) auch eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes beschlossen (§ 124 b Z 478 EStG), welche für 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro vorsieht.

Die Gewährung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, erfordert aber keine kollektivvertragliche Regelung mehr. Zu beachten ist, wie auch die Salzburger Nachrichten in einem Artikel vom 14.7.2025 berichten, dass diese Prämie zwar steuer- aber nicht abgabenfrei ist. Es fallen also Sozialversicherungsbeiträge an. 

Bevor Sie eine Prämie auszahlen, empfehlen wir eine Beratung durch Ihren Steuerberater-/Lohnverrechnungs-Kanzlei.

Auf folgender Seite finden Sie ergänzende Informationen, insbesondere auch den zitierten Artikel aus den Salzburger Nachrichten vom 14.7.2025: www.aeksbg.at/kollektivvertrag-ordinationsangestellte

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an unseren Mitarbeiter Dr. Barth unter 0662/871327-0 oder barth[at]aeksbg.at.

Zitat:

„EStG § 124b – 478.

a) Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2025 einem oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 1 000 Euro steuerfrei (Mitarbeiterprämie), wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen icht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.“