Von Mag. Christina Gumpoldsberger, Präsidentin des Salzburger Landesgerichtes | med.ium 1+2/2026
Die Zahlen des Landesgerichts Salzburg verdeutlichen diese Entwicklung: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 3.447 Gutachten in Auftrag gegeben, davon rund 3.000 im Bereich des Sozialgerichts. Im Jahr 2024 stieg die Zahl auf 3.797 Gutachten, auch hier überwiegend im Bereich der Sozialgerichte (rund 3.300 Gutachten). Besonders häufig werden medizinische Sachverständige beigezogen, insbesondere für psychiatrische Gutachten, daneben auch für andere medizinische Fachbereiche sowie für Berufskunde, Pflegegeld und weitere Spezialgebiete.
Dem steigenden Gutachtensaufkommen steht ein zunehmender Mangel an verfügbaren Sachverständigen gegenüber. In der Praxis führt dies zu einer Konzentration der Aufträge auf wenige Expert:innen. Die Folge ist eine längere Verfahrensdauer: Wird eine ursprünglich vorgesehene Auftragsfrist von etwa zwei Monaten aufgrund der hohen Auslastung nicht eingehalten – es gar drei oder vier Monate dauert –, wirkt sich das klarerweise auf das Verfahren aus. In einzelnen Fällen ist ein Ausweichen auf Sachverständige aus anderen Bundesländern erforderlich.
Besonders betroffen ist der Bereich der psychiatrischen und neuropsychiatrischen Gutachten – gleichermaßen im Zivil-, Arbeits- und Sozial- sowie im Strafrecht. Gerade im Strafverfahren kommt diesen Gutachten eine besondere Bedeutung zu, etwa bei der Beurteilung der Gefährlichkeitsprognose von Straftäter:innen. Die hohe fachliche und gesellschaftliche Verantwortung dieser Tätigkeit steht aus Sicht vieler Sachverständiger jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zur Entlohnung und den Rahmenbedingungen.
Als wesentliche Ursachen für den Gutachtermangel werden insbesondere die Honorierung sowie die Komplexität der Gebührenverrechnung genannt. Die Präsident:innen der Oberlandesgerichte haben daher bereits im November 2024 ein Forderungspapier an das Justizministerium übermittelt, in dem unter anderem eine Anhebung der Tarife für medizinische Sachverständige sowie eine Vereinfachung des Gebührenwesens gefordert werden.
Weitere Ansatzpunkte betreffen strukturelle Maßnahmen, etwa die Verkürzung der Eintragungsfrist für Berufe, in denen die Gutachtenerstellung Teil der Berufsausbildung ist, sowie die Einrichtung von Gutachtensstellen an Kliniken und Spitälern zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten und zur Nachwuchsförderung. Allerdings ist dezidiert zu betonen: Reform der strukturellen Maßnahmen – ja; Lockerung der Zertifizierungsvorgaben – wenn möglich nein, da gerade die Berufserfahrung der SV natürlich von hoher Bedeutung ist.
Ergänzend ist die Information über das Sachverständigenwesen ganz wichtig. Eine entsprechende Informationsveranstaltung fand am 26. November 2024 bei der Ärztekammer Salzburg statt, um gezielt neue, medizinische Gerichtssachverständige anzusprechen. Dies auf Initiative der Richterinnen und Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes beim Landesgericht Salzburg.
Insgesamt zeigt sich, dass der steigende Bedarf an medizinischen Gerichtsgutachten in Salzburg auf eine zunehmend angespannte Versorgungslage trifft. Ohne gezielte Maßnahmen zur Attraktivierung und strukturellen Unterstützung der SV-Tätigkeit drohen weitere Verzögerungen in Verfahren. Und damit ist keinem geholfen.
Die Präsidentin des Landesgerichtes Salzburg weist darauf hin, dass die Versorgung mit medizinischen Gerichtsgutachtern im Bundesland Salzburg angespannt ist. Betroffen sind besonders die Fachbereiche Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Beide Bereiche gelten in Österreich als Mangelfächer, da es in diesen Bereichen zu wenig Ärzt:innen gibt. Das zeigt sich am Beispiel der Psychiatrie in Schwarzach, die aktuell nur noch eine temporäre Versorgung von Montag bis Freitag gewährleisten kann. Auch für die Ausbildungsstellen melden sich kaum Bewerber:innen, was wiederum Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Gutachter:innen hat.
Im Bundesland Salzburg sind sieben Sachverständige (SV) für das Fach Psychiatrie registriert, zwei davon sind Neurologen, eine SV ist für Kinder- und Jugendpsychiatrie registriert. Von den fünf eingetragenen Psychiater:innen betreiben drei eine Kassenarztpraxis mit beschränkter Verfügbarkeit für das Gutachterwesen.
Unabhängig vom Mangelfach-Status bestehen grundlegende Schwierigkeiten bei der Rekrutierung ärztlicher Gerichtssachverständiger. Der finanzielle Anreiz ist gering, besonders bei Verfahren, die nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) abzurechnen sind. Zwar wurden die Beträge 2024 nach 17 Jahren erstmals valorisiert, jedoch erfolgte dies auf einer ohnehin niedrigen Basis. Die fehlende Anpassung über einen so langen Zeitraum hat sich negativ auf die Rekrutierung ausgewirkt. Zukünftige Valorisierungen hängen zudem vom Ermessen des jeweiligen Finanzministers ab, sodass hier keine Sicherheit besteht. Hinzu kommt, dass Gerichtsgebühren oft erst nach Monaten oder Jahren bezahlt werden.
Das GebAG benachteiligt ärztliche Gutachter:innen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen, etwa Immobilien, Bau, Psychologen etc., erheblich. Besonders der Vergleich mit Psychologen ist frustrierend, da diese nach § 34 GebAG 80% ihrer Stundenhonorare in Rechnung stellen können, Ärzte auf die viel niedrigeren fixen Sätze im GebAG (§ 34 Z 12 oder 13) limitiert sind.
Ein weiterer Problempunkt ist der Rechtsstatus ärztlicher Sachverständiger. Richter:innen sind in ihrer Tätigkeit persönlich unanfechtbar, während medizinische Sachverständige sowohl zivil- als auch strafrechtlich persönlich haften. In den letzten Jahren haben Klagen gegen Sachverständige stark zugenommen, was eine erhebliche finanzielle und psychische Belastung darstellt.
Ohne entsprechende Maßnahmen des Gesetzgebers ist mit einer Verbesserung nicht zu rechnen.
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