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Aus der Kammer

Lehrpraxis: Was tut sich in der Praxis

Von Lehrpraxis-Referent Dr. Florian Connert

med.ium 7+8/2023 | 11.8.2023

Mit Inkrafttreten der Ärzteausbildungsordnung 2015 wurde für die Allgemeinmedizin erstmals eine verbindliche Lehrpraxis im Ausmaß von 6 Monaten am Ende der Ausbildung implementiert. Die Lehrpraxisdauer wird für alle Auszubildenden, die ihre Basisausbildung ab dem 1. Juni 2022 begonnen haben, 9 Monate und für alle, die ab 1. Juni 2027 beginnen werden, 12 Monate betragen.

Die ÄAO 2015 machte es auch erforderlich, alle Ausbildungsstätten (und damit auch die Lehrpraxen) neu anerkennen zu lassen. Das dafür notwendige Lehrpaxisleiter-Seminar wird vom Lehrpraxis-Referat der Salzburger ÄK jährlich im Herbst angeboten, das zusätzlich erforderliche E-Learning kann über die Arztakademie jederzeit online absolviert werden.

Ausbildungsärzt*innen für Allgemeinmedizin bleiben während ihrer Lehrpraxiszeit im Krankenhaus angestellt und werden der Praxis für 30 Wochenstunden dienstzugeteilt. Wenn zusätzlich Dienste im Krankenhaus absolviert werden, kommt es zu keinen Gehaltseinbußen. Die Lohnkosten werden zwischen Bund, Land und Sozialversicherung aufgeteilt, der Lehrpraxisinhaber übernimmt 15 %.

Besonders hervorzuheben ist im Fach Allgemeinmedizin zudem die Möglichkeit des Mentoring in der Zeit vor Beginn der Lehrpraxis. Die Treffen, die für den Lehrpraxisinhaber honoriert werden, sollen neben dem Kennenlernen dazu dienen, bereits während der Ausbildung an verschiedenen Abteilungen im Spital einen ständigen allgemeinmedizinischen Bezug herzustellen und aufrechtzuerhalten.

Grundsätzlich ist eine Lehrpraxisausbildung auch in jedem Sonderfach möglich, und zwar seit kurzem sowohl in der Grund- wie auch in der Schwerpunktausbildung im Rahmen von insgesamt höchstens 24 Monaten. Leider ist es bislang nur im Fach Kinder- und Jugendheilkunde (hier übernimmt der Lehrpraxisinhaber 20 % der Lohnkosten) gelungen, eine entsprechende Förderung zu etablieren, sodass die Lohnkosten hier in den übrigen Fächern zur Gänze vom Lehrpraxisinhaber zu tragen sind.

Bis Ende des Jahres 2022 war die Ärztekammer für die Anerkennung von Ausbildungsstätten zuständig und erledigte dies kostenlos für ihre Mitglieder. Diese Kompetenz ist mit Beginn 2023 auf die Länder übergegangen, sodass entsprechende Anträge nun beim Land Salzburg einzubringen sind. Eine geplante Verordnung des Bundesministeriums sieht hierfür nun auch nicht unerhebliche Gebühren vor. Dies wurde von der Ärztekammer bereits kritisiert und entsprechende Gespräche mit dem Land geführt.

Aktuell gibt es im Bundesland Salzburg 60 anerkannte Lehrpraxen für Allgemeinmedizin und 23 Lehrpraxen zur Ausbildung in den Sonderfächern. Die Lehrpraxis stellt im Fach Allgemeinmedizin den einzigen Abschnitt der Ausbildung dar, der dort erfolgt, wo dieses Fach auch tatsächlich praktiziert wird und ist daher nicht zu ersetzen. Durch das einzigartige 1:1-Verhältnis zwischen Lehrenden und Auszubildenden können in relativ kurzer Zeit jene Inhalte vermittelt werden, die für die zukünftige Tätigkeit im extramuralen Bereich wichtig und notwendig sind. Doch auch Auszubildende in den Sonderfächern profitieren sehr davon, während ihrer Ausbildung die Tätigkeit im niedergelassenen Bereich kennenzulernen. Die Lehrpraxis leistet so einen unverzichtbaren Beitrag zur viel beschworenen Stärkung des extramuralen
Bereichs.

Wichtig zu beachten für Lehrpraxisleiter:

  • Ist meine Praxis als Lehrpraxis nach ÄAO 2015 anerkannt? Alle anerkannten Ausbildungsstätten finden Sie unter: www.aerztekammer.at/ausbildungsstaettenverzeichnis 
  • Möchte ich meine zukünftigen Lehrpraktikanten bereits während der Spitalsausbildung als Mentor begleiten (Allgemeinmedizin)?
  • Wurden die Fächer Dermatologie und HNO-Heilkunde bereits im Krankenhaus absolviert? Wenn nicht, ist ein E-Learning zu absolvieren und die praktischen Inhalte sind in der Lehrpraxis auszubilden und zu bestätigen (Allgemeinmedizin).

Wichtig für den Lehrpraktikanten:

  • Habe ich bereits eine Lehrpraxis ausgewählt? Frühzeitiges Organisieren bringt Planungssicherheit für Lehrpraxisleiter und Auszubildenden.
  • Wurde für mein Lehrpraxisdienstverhältnis bereits vom Krankenhaus ein Förderantrag gestellt und eine entsprechende Meldung an die Ärztekammer gemacht (Eintragung in der Standesführung und Ausbildungsstellenverwaltung)?

Bitte rechtzeitig vor Beginn der Lehrpraxis in der Ärztekammer rückversichern: sirman[at]aeksbg.at