Die maximal mögliche durchschnittliche Wochenarbeitszeit verringert sich dann – sofern man das „Opt-Out“ unterzeichnet hat – von derzeit 55 auf 52 Wochenstunden im Durchrechnungszeitraum.
Dieser Schritt der Reduktion wurde bereits vor einigen Jahren im KA-AZG verankert.
Das neue Höchstausmaß der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit mit 52 Wochenstunden ab 1.7.2025 soll dann bis 30.6.2028 gelten. Auch dies ist im KA-AZG geregelt.
In den einzelnen Arbeitswochen darf weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden (bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung mit Zustimmung des Ärztevertreters).
Die maximale Dienstdauer (Nachtdienst) beträgt weiterhin 25 Stunden.
Zu berücksichtigen ist, dass der Gesetzgeber (Parlament/Nationalrat) jederzeit eine Änderung des KA-ZG beschließen kann. Das heißt, es könnte im Zeitraum der nächsten 3 Jahre auch noch Veränderungen geben. Derzeit ist daran – laut zuständiger Bundesministerin – nicht gedacht. Es gibt dazu auch keine Hinweise im aktuellen Regierungsprogramm.
Einige Bundesländer haben aber nach wie vor Interesse, den bisherigen Arbeitszeitumfang aufrecht zu halten. Dazu wäre allerdings eine Gesetzesnovelle erforderlich.
Sollten Sie Fragen zum KA-AZG haben, steht Ihnen dafür Herr Dr. Johannes Barth unter barth[at]aeksbg.at oder Telefon +43 662 871327-0 zur Verfügung.