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Immaterielle Schäden – ein unterschätztes Risiko

Der Expertentipp

med.ium 5+6/2025

Immaterielle Schäden sind Ereignisse, die sich nicht in einem konkreten wirtschaftlichen Verlust ausdrücken lassen, sondern primär seelische Beeinträchtigungen betreffen. Schmerzen, psychisches Leid oder der Verlust an Lebensfreude sind mögliche Folgen, welche zu einer teils enormen Einschränkung der Lebensqualität führen können. 

Ein Beispiel aus der Praxis: ein Arzt bzw. eine Ärztin diagnostiziert Krebs, was sich im weiteren Verlauf als Fehler herausstellt. Obwohl die Diagnose zunächst plausibel erschien, führte die Unsicherheit über die tatsächliche Erkrankung zu teils enormen psychischen Belastungen bei den Betroffenen. Angstzustände und Schlafstörungen können mögliche Auswirkungen sein – ebenso wie weitere psychische und körperliche Beschwerden. Trotz der späteren Entwarnung blieb die seelische Beanspruchung bestehen. 

In solchen Fällen könnten die PatientInnen immaterielle Schäden geltend machen, da die psychische Belastung durch die fehlerhafte Verdachtsdiagnose entstanden ist. ÄrztInnen könnte für diese Schäden haftbar gemacht werden, sofern ein Fehler nachgewiesen werden kann. Wichtig ist, dass für derartige Fälle Versicherungsschutz zur Ärzte-Haftpflichtversicherung gegeben ist.

Unser Tipp:

Immaterielle Schäden stellen ein ernstzunehmendes Risiko dar und können sowohl PatientInnen als auch für ÄrztInnen unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Wichtig ist, dass medizinisches Personal sich der möglichen Haftung bewusst ist und entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu zählen beispielsweise die ausführliche und präzise Dokumentation der Behandlung sowie entsprechender Versicherungsschutz.