Von Dr. Maximilian Krecu, Turnusärztereferent und Spitalsärztevertreter-Stv. | med.ium 7+8/2025
Die Medizin befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel – nicht nur fachlich, sondern auch gesellschaftlich. Einer der deutlichsten Trends ist die zunehmende Feminisierung unseres Berufs. Mittlerweile sind rund 54 Prozent der in Ausbildung befindlichen Mediziner* innen weiblich, Tendenz steigend. Parallel dazu sehen wir auch in anderen akademischen Berufsfeldern, dass Einkommen und Qualifikationsniveau bei Männern und Frauen zunehmend vergleichbar werden.
Der Wunsch nach Familie bleibt bei aller beruflicher Ambition bestehen. Laut Statistik Austria liegt die durchschnittliche Kinderzahl in Österreich seit Jahren relativ stabil bei etwa 1,4 bis 1,5 Kindern pro Frau – bei
gleichzeitiger Zunahme des Kinderwunsches in jungen Familien. Die Frage ist also nicht, ob Ärztinnen Kinder bekommen – sondern vielmehr, wie wir als Gesellschaft und Berufsgruppe damit umgehen.
Das österreichische Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, wie Eltern ihre Karenzzeit gestalten können. Grundsätzlich haben beide Elternteile Anspruch auf Karenz, bis das Kind 24 Monate alt ist. Diese kann entweder abwechselnd oder parallel genutzt werden – allerdings maximal 31 Tage gleichzeitig.
Beim Kinderbetreuungsgeld kann man zwischen einem pauschalen und einem einkommensabhängigen Modell wählen. Beide Varianten bieten finanzielle Absicherung – bei deutlichen Unterschieden in Dauer und Flexibilität. Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld die Betreuungsleistung der Eltern abgelten soll, stellt die einkommensabhängige Variante in erster Linie einen repräsentativen Einkommensersatz dar.
Meine Frau ist ebenfalls Ärztin, und wir haben beide viel Zeit und Energie in unsere Ausbildung und berufliche Weiterbildung investiert. Daher scheint es für mich selbstverständlich, dass auch meine Frau weiterhin ihren Beruf als Dermatologin ausüben und ihr Potential entfalten kann.
Ich halte es für sinnvoll und gerecht, wenn beide Eltern die Möglichkeit haben, sich beruflich wie privat einzubringen. Gerade in unserem Beruf ist es ein Gewinn für alle, wenn nicht eine Seite komplett pausieren muss. Die Aufteilung beruflicher und familiärer Pflichten ist somit ein Ausdruck von Partnerschaft und Annahme unserer gesellschaftlichen Verantwortung.
Als Arzt bin ich es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen, präsent zu sein. Doch nichts verändert meine Definition von präsent sein so sehr wie die Zeit mit meinem Kind. Ich habe mich bewusst für eine mehrmonatige Karenz entschieden – nicht, weil ich „musste“, sondern weil ich „durfte“.
In Gesprächen unter Kolleg*innen fällt mir auf, dass häufig aus dem Defizit heraus argumentiert wird: Man verliere Zeit im Beruf, bleibe „zurück“, verliere Anschluss. Für mich ist es das Gegenteil: die Karenz ermöglicht mir Zeit mit dem Menschen zu verbringen, für den ich als Vater ein Leben lang einzigartig und unersetzlich sein werde. Die tiefe Verbindung zu meinem Kind nehme ich in mein weiteres – auch berufliches – Leben mit.
In einer Zeit, in der immer mehr Kolleginnen und Kollegen in gleichwertigen Positionen arbeiten, sollte auch das Thema Karenz partnerschaftlich gedacht werden. Es geht nicht nur um Gerechtigkeit – sondern um Lebensqualität. Um die Chance, beides zu leben: Verantwortung im Beruf und Nähe in der Familie.
Ich wünsche mir, dass wir in der Ärzteschaft nicht nur über Arbeitszeitmodelle diskutieren, sondern auch über Lebenszeitmodelle – und dass wir das Privileg erkennen, das in der Karenz steckt.
Sollten Sie von der BVAEB oder der ÖGK einen Rückforderungsbescheid zum Kinderbetreuungsgeld erhalten haben und dagegen Einspruch (Klage) erheben wollen, wenden Sie sich im Rahmen unseres Rechtsschutz-Angebotes gerne an
Dr. Johannes Barth, Telefon +43 662 871327-0, bzw. barth[at]aeksbg.at
Bislang ist es durch Einschaltung eines von uns beauftragten Rechtsanwaltes wiederholt und erfolgreich gelungen, Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld wegen Bezug von Sondergebühren-Einkünften) abzuwehren.
Bisherige Infos dazu im med.ium 1+2/2021 und med.ium 1+2/2022.