AVOS | med.ium 3+4/2026
Das Hören ist eine zentrale Voraussetzung für sicheres und effizientes Arbeiten. Es ermöglicht die Wahrnehmung von Warnsignalen, die Orientierung im Raum sowie eine störungsfreie Kommunikation. Schon ab 55 dB(A) wird Lärm vermehrt als störend empfunden, während Pegel von 65–75 dB(A) messbare Stressreaktionen auslösen. Bereits geringe Einschränkungen können zu Missverständnissen, erhöhter Fehlerquote und einem gesteigerten Unfallrisiko führen. Bei ersten Anzeichen von Hörproblemen ist eine frühzeitige fachärztliche Abklärung essenziell.
Hintergrundgeräusche am Arbeitsplatz sind vielfältig: Neben menschlichen Aktivitäten tragen Büromaschinen wie Computer und Drucker, gebäudetechnische Anlagen wie Lüftung, Heizung oder Aufzüge sowie externe Quellen wie Verkehr, Industrie oder Baustellen wesentlich zur Lärmbelastung bei. Diese wirken nicht nur auf das Hörorgan, sondern entfalten auch extraaurale Effekte, die unter anderem Schlafstörungen, Konzentrationsproblemen, Reizbarkeit, erhöhten Blutdruck, gesteigerte Herzfrequenz und metabolische Veränderungen verursachen können. Langfristig kann Lärm das Immunsystem schwächen und die allgemeine Gesundheit beeinträchtigen. Auch soziale Aspekte sind relevant: Lärm erschwert etwa die Sprachverständlichkeit und führt zu Kommunikationsstörungen.
Neben den direkten Auswirkungen auf das Hörorgan – wie Tinnitus, temporäre oder permanente Hörschwellenverschiebungen bis hin zur Taubheit – gewinnt die Verbindung zwischen Hörvermögen, Kognition und Gleichgewicht zunehmend an Bedeutung. Die Lancet Commission on Dementia Prevention identifiziert unbehandelten Hörverlust im mittleren Lebensalter als einen der wichtigsten modifizierbaren Risikofaktoren für Demenz (The Lancet, 2020). Studien (zum Beispiel The American Journal of Geriatric Psychiatry, 2019) zeigen zudem Zusammenhänge mit kognitivem Abbau und sozialer Isolation.
Arbeitsmedizinisch sind fünfjährliche Lärmmessungen mit geeichten Messsysteme durch die Sicherheitsfachkräfte oder die AUVA sowie Audiometrien im Rahmen der Verordnung zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) verpflichtend vorgesehen. Diese sind ebenso im Fünf-Jahres-Intervall per Verordnung festgelegt und sind durch ermächtigte Ärzt*innen an das Arbeitsinspektorat zu melden. Im Anlassfall muss durch alle ärztlichen Fachrichtungen im begründeten Verdachtsfall eine Berufskrankheit (BK 5.01) an die jeweilige Unfallversicherung gemeldet werden. Schutzmaßnahmen folgen dem STOP-Prinzip, verankert im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Vorrang hat die Substitution lärmintensiver Prozesse, gefolgt von technischen Maßnahmen wie Einhausungen, Schalldämmungen, lärmarmen Maschinen oder einer raumakustischen Optimierung. Organisatorische Maßnahmen umfassen etwa Expositionsbegrenzungen oder Arbeitsrotation. Persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz bildet die letzte Stufe. Auf diese Weise fördert konsequenter Lärmschutz nicht nur die Gesundheit, sondern steigert auch die Leistungsfähigkeit und Arbeitssicherheit.
Warum spielt gutes Hören im Arbeitsleben eine so wichtige Rolle?
Das Gehör ist für viele Arbeitsabläufe unverzichtbar. Beschäftigte müssen Informationen verstehen, mit Kolleg*innen kommunizieren und Warnsignale wahrnehmen. Gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen kann ein eingeschränktes Hörvermögen ein Risiko darstellen. Deshalb ist Hörgesundheit ein wichtiger Bestandteil der Prävention in der Arbeitsmedizin.
Welche Branchen sind besonders von Lärmbelastung betroffen?
Klassischerweise denken wir an Bau, Industrie oder Metallverarbeitung, aber auch Landwirtschaft, Transport oder der Veranstaltungsbereich können mit hohen Lärmbelastungen verbunden sein. Gleichzeitig darf man nicht vergessen, dass auch störender Lärm in Büros oder im Gesundheitswesen die Konzentration beeinträchtigen kann.
Was passiert im Ohr bei dauerhaftem Lärm?
Die feinen Sinneszellen im Innenohr reagieren sehr empfindlich auf starke oder langandauernde Geräusche. Allein in der Cochlea (Hörschnecke) befinden sich etwa 15.000 bis 20.000 Haarsinneszellen. Werden sie geschädigt, können sie sich nicht regenerieren. Dadurch entsteht eine dauerhafte Hörminderung. Häufig treten auch Ohrgeräusche, also Tinnitus, auf. Genau deshalb ist Prävention so wichtig.
Welche Maßnahmen können Betriebe ergreifen?
Grundsätzlich gilt: Lärm sollte möglichst an der Quelle reduziert werden. Technische Maßnahmen wie leisere Maschinen oder Schallschutz haben Vorrang. Zusätzlich können organisatorische Maßnahmen helfen, etwa kürzere Aufenthaltszeiten in lauten Bereichen. Erst danach kommt die persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz.
Was können Beschäftigte selbst tun, um ihr Gehör zu schützen?
Ein wichtiger Punkt ist die konsequente Verwendung von Gehörschutz, wenn dieser vorgesehen ist. Außerdem sollte man auch in der Freizeit auf die Lautstärke achten – etwa bei Kopfhörern oder Konzerten. Das Gehör braucht auch Erholungsphasen.
Umgesetzt von AVOS, der Gesellschaft für Vorsorgemedizin, ist „Trittsicher & aktiv“ ein kostenloses Angebot der Sozialversicherungsträger ÖGK, BVAEB und SVS. Es gehört zur österreichweiten Vorsorgestrategie – finanziert aus Mitteln der Bundesgesundheitsagentur. Ziel ist es, insbesondere Menschen ab 65 Jahren durch Bewegung, Gleichgewichtstraining und Gesundheitsbildung zu unterstützen. Kurse finden in allen Salzburger Bezirken statt.
Termine und mehr Infos zu dem Programm gibt es hier:
Trittsicher & aktiv: Termine erstes Halbjahr 2026 - AVOS Salzburg