Medium Digital » Newsdetail
Expertentipp

Einbruchdiebstahl – kein Versicherungsschutz?

Der Expertentipp

med.ium 1+2/2023 | 15.2.2023

Wer es Einbrechern zu leicht macht, riskiert seinen Versicherungsschutz! Argumente wie „Ich bin ja sowieso versichert“ oder „Bei mir gibt es ohnehin nichts zu holen“ etc. sind zwar oft zu hören, aber falsch. Je größer der Zeitaufwand für Einbrecher und das Risiko dabei gestört zu werden, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Einbruch überhaupt erfolgt bzw. zu Ende gebracht wird. Die Einbruchstatistiken besagen, dass 80% der Täter durch eine Tür in das Objekt eindringen. Der Austausch von Haus- oder Wohnungstüren gegen einbruchhemmende Sicherheitstüren und die Installation einer Alarmanlage sind daher jedenfalls wirkungsvolle Abwehrmaßnahmen.

Achten Sie beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung auch unbedingt darauf, die Eingangstüren zu versperren und die Fenster (vor allem im Erdgeschoss) zu verschließen. Ein gekipptes Fenster oder das unterlassene Versperren der Eingangstüre stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

Achtung bei Alarmanlagen: gewährt der Versicherer bei Einbau einer Alarmanlage einen Prämienrabatt, dann muss die Alarmanlage bei jedem Verlassen des Hauses oder der Wohnung aktiviert werden, da Sie sonst ebenfalls eine Obliegenheitsverletzung begehen und dadurch möglicherweise Ihren Versicherungsschutz verlieren.

Unser Tipp:

Bewahren Sie Schmuck, Uhren und Bargeld in einem VSÖ geprüften Tresor auf. Ein Möbeltresor stellt keinen ausreichenden Versicherungsschutz dar und wird daher von den Versicherungen auch nicht als entsprechender Schutz angesehen. Erstellen Sie eine Fotodokumentation Ihrer Wertsachen, denn dies erleichtert und beschleunigt die Schadenabwicklung nach einem Einbruch erheblich.