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Von Rechts wegen

Entsorgung von medizinischen Abfällen in Ordinationen

Serie "Von Rechts wegen..." . Veritable Rechtsinformationen direkt aus der Kammer.

Von Mag. Sergio Magnus | med.ium 3+4/2024 | 26.4.2024

Die fachgerechte Entsorgung medizinischer Abfälle stellt einen nicht unerheblichen Teil der Hygieneverantwortung eines Ordinationsbetriebes dar und sollte bei dessen Umsetzung die Vermeidung von Verletzungs- sowie Umweltschäden bewirken.

In der Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer (Hygiene-V 2014) sind verschiedene Kategorien von Abfällen aufgelistet.

1. „Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen“:
Restmüll, Sperrmüll, Biogene Abfälle, Altstoffe.

2. „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“:
Abfälle ohne und mit Verletzungsgefahr, Nassabfälle.

3. „Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen“:
Gefährliche Erreger, Abfälle von Arzneimitteln, Desinfektionsmittel, Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Fotochemikalien (Fixierbäder, Entwicklerbäder), Laborabfälle und Chemikalienreste, Körperteile und Organabfälle, Elektro- und Elektronikgeräte.

Ansprechperson

Mag. Sergio Magnus

Servicebereich Recht
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