Von Mag. Sergio Magnus | med.ium 3+4/2024 | 26.4.2024
Die fachgerechte Entsorgung medizinischer Abfälle stellt einen nicht unerheblichen Teil der Hygieneverantwortung eines Ordinationsbetriebes dar und sollte bei dessen Umsetzung die Vermeidung von Verletzungs- sowie Umweltschäden bewirken.
In der Hygieneverordnung der Österreichischen Ärztekammer (Hygiene-V 2014) sind verschiedene Kategorien von Abfällen aufgelistet.
1. „Abfälle, die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen“:
Restmüll, Sperrmüll, Biogene Abfälle, Altstoffe.
2. „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“:
Abfälle ohne und mit Verletzungsgefahr, Nassabfälle.
3. „Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen“:
Gefährliche Erreger, Abfälle von Arzneimitteln, Desinfektionsmittel, Quecksilber, quecksilberhaltige Rückstände, Fotochemikalien (Fixierbäder, Entwicklerbäder), Laborabfälle und Chemikalienreste, Körperteile und Organabfälle, Elektro- und Elektronikgeräte.
Mag. Sergio Magnus
Servicebereich Recht
Telefon +43 662 871327-143
magnus[at]aeksbg.at