Medium Digital » Newsdetail

Diagnose „Unterversicherung“

Der Expertentipp

med.ium 5+6/2024 | 17.6.2024

„Unterversicherung“ ist ein relativ geläufiger Begriff, mit dem in der Regel der Umstand verbunden wird, dass die Versicherungssumme in der Polizze zu gering angesetzt wurde. Dies führt dazu, dass der eingetretene Schaden dann auch nicht zur Gänze ersetzt wird. Nicht so bekannt ist allerdings die Tatsache, dass die „Unterversicherung“ auch in jedem Teilschaden zur Anwendung gelangt (Ausnahme: Beträge, die laut Polizze mit „auf 1. Risiko“ gekennzeichnet sind).

Ein Beispiel: Der Neuwert Ihres Ordinationsinhaltes beträgt 100.000 Euro, versichert sind laut Polizze nur 50.000 Euro. Durch einen Brand tritt nun ein Totalschaden von 100.000 Euro ein. Aufgrund der vorliegenden Unterversicherung erhalten Sie dann auch lediglich 50 Prozent der Schadenssumme, sohin 50.000 Euro. Im Falle eines Einbruchdiebstahls, bei dem Werte von 10.000 Euro gestohlen wurden, wird in unserem Beispiel ebenfalls nur die Hälfte ersetzt, da die Versicherungsleistung in jedem Fall – im Verhältnis „Versicherungssumme laut Polizze“ zu „tatsächlich vorhandenem Versicherungswert“ (in unserem
Fall 50 Prozent) – gekürzt wird.

Manche Versicherer bieten eine Toleranzgrenze in Ihren Verträgen. Dies bedeutet, dass erst ab einer gewissen Differenz der „Versicherungssumme“ zum „tatsächlich vorhandenem Versicherungswert“ eine „Unterversicherung“ eingewendet wird. Bei Gebäudeversicherungen besteht auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme anhand von fixen Baukostensummen, welche der Versicherer vorgibt, zu ermitteln. Wurden diese als Basis für die Festlegung der Versicherungssumme herangezogen, dann kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass im Schadensfall keine Unterversicherung seitens des Versicherers eingewendet wird.

Unser Tipp:

Geben Sie den Neuwert der zu versichernden Gegenstände so exakt  wie möglich an, oder lassen Sie die Versicherungssumme anhand der vorgegebenen Berechnungswerte des jeweiligen Versicherers ermitteln. Nur so besteht Gewissheit, dass Sie in der Abwicklung eines versicherten Schadensfalls dann keine böse Überraschung erleben.