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Berufsstand unter Dauerdruck: Nach Sparmaßnahmen nun Eingriff ins Einkommen

Die geplante Streichung des Gewinnfreibetrags trifft Salzburgs niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – als „befristet“ verkauft, als Dauerbelastung geplant.

med.ium 5+6/2026

Salzburg – Die Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Salzburg kritisiert die im Budgetbegleitgesetz geplante Streichung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags. Diese steuerbegünstigte Anlagemöglichkeit war für Selbstständige und damit auch für Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen ein wichtiger Bestandteil des Jahreseinkommens. Konkret fällt die Möglichkeit weg, einen Teil des Gewinns über Wertpapiere steuerfrei zu stellen.

Der Hintergrund: Wer angestellt ist, zahlt für Urlaubs- und Weihnachtsgeld nur sechs Prozent Steuer. Selbstständige haben dieses 13. und 14. Gehalt nicht – der Gewinnfreibetrag war ihr Ausgleich dafür. Und es trifft ausgerechnet die Kleinen. Ein Industriebetrieb kauft eine Maschine und nutzt den Freibetrag weiter. Eine Hausärztin kann nicht jedes Jahr ein teures Gerät anschaffen, nur um Steuer zu sparen.

Wenn die Kassentarife unter dem VPI valorisiert werden und gleichzeitig der Gewinnfreibetrag mittelfristig – oder sogar dauerhaft – gestrichen wird, führt das zu einer drastischen Verschlechterung der Einkommenssituation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. 

„Solche unüberlegten Streichungen demotivieren die Kolleginnen und Kollegen, die das Rückgrat der ambulanten Versorgung sind“, sagt Dr. Richard Barta, Kurie der niedergelassenen Ärzte Salzburgs.

Hinzu kommt, dass die Auswirkungen für die Kollegenschaft dauerhaft spürbar sein werden. Der Gewinnfreibetrag wird vielfach als Teil der Altersvorsorge oder für spätere außerordentliche Ausgaben verwendet, etwa zur Finanzierung der Ausbildung der Kinder. 

„Mit einem Federstrich durchkreuzt der Finanzminister die mittelfristige und langfristige Finanzplanung aller niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Wenig hilfreich in ohnehin schwierigen Zeiten“, meint Dr. Klaus Kubin, Kurie der niedergelassenen Ärzte.

Die Kurie der niedergelassenen Ärzte fordert daher, die Kürzung des Gewinnfreibetrags ersatzlos aus dem Budgetbegleitgesetz zu entfernen. 

„Wer die Ärztinnen und Ärzte weiterhin für die Niederlassung begeistern will, sollte auch über deren finanzielle Situation nachdenken, bevor Gesetze zu deren Schaden geändert werden“, hält MR Dr. Christoph Fürthauer, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer fest.

Die Salzburger Ärztekammer appelliert an den Finanzminister, die Streichung zurückzunehmen und an die Systempartner, dieses Anliegen mitzutragen. „Die Politik bekennt sich zur Stärkung der Primärversorgung – dann darf sie jene, die diese Versorgung tragen, nicht im selben Budget schlechter stellen. Ich erwarte mir ein Einlenken des Ministers und die Unterstützung unserer Systempartner: Land Salzburg, Sozialversicherung, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer“, sagt Dr. Matthias Vavrovsky, Präsident der Ärztekammer für Salzburg abschließend.