Von Dr. Johannes Barth | med.ium 3+4/2025
Mit der 5. Novelle der Ärzteausbildungsordnung 2015 (BGBl. II Nr. 381/2024) wurden auch die wesentlichen Regelungen für die künftige Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin erlassen. Um die Darstellung übersichtlich zu halten, verweisen wir hinsichtlich der Detailregelungen auf unsere Webseite: www.aeksbg.at/facharzt-fuer-allgemeinmedizin
Sie finden hier die wesentlichen Informationen zur neuen Facharztausbildung sowie eine Grafik mit der Gegenüberstellung der bisherigen Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin mit der neuen Facharztausbildung. Die neue Ausbildung wird am 1.6.2026 in Kraft treten. Auf Basis des nunmehr fixierten Curriculums werden die konkreten Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse von der ÖÄK noch zu verordnen sein.
Die bestehenden Ausbildungsberechtigungen von Abteilungen und auch Lehrpraxen bleiben vorübergehend auch für die neue Facharztausbildung Allgemeinmedizin in Kraft. Allerdings werden Neuanträge zu stellen sein und diese sollten dann bis 31.5.2027 eingereicht werden. Vorgesehen ist weiters eine Übertrittsmöglichkeit in die neue Facharztausbildung für Allgemein- und Familienmedizin für alle Kolleginnen und Kollegen, die die bis dahin bestehende Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben werden.
Sofern sich Neuerungen ergeben, werden wir wieder berichten.
Für Fragen steht Ihnen Dr. Johannes Barth unter barth[at]aeksbg.at oder 0662 871327-0 zur Verfügung – www.aeksbg.at/facharzt-fuer-allgemeinmedizin