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Von Rechts wegen

Ärztegesetz-Novelle

Serie "Von Rechts wegen..." . Veritable Rechtsinformationen direkt aus der Kammer.

Von Mag.a Alexandra Straif | med.ium 3+4/2023 | 3.5.2023

Über die Änderungen im Zusammenhang mit den ärztlichen Ausbildungsstätten hinaus umfasste die letzte Ärztegesetz-Novelle weitere wesentliche Neuerungen: 

Erleichterung für grenzüberschreitende Einsätze im Rahmen von organisierten Notarztdiensten sowie Not- und Bereitschaftsdiensten:

Es wurde eine Ausnahme in den Gesetzestext aufgenommen, wonach derartige Einsätze nicht mehr den Regelungen zum freien Dienstleistungsverkehr unterliegen. Damit entfällt die Pflicht zur jährlichen Erneuerung der Anmeldung sowie zur Vorlage und Prüfung bestimmter Nachweise. Die Anwendbarkeit der Erleichterung setzt voraus, dass die Einsätze von einem ausländischen Stützpunkt ausgehen.

Wegfall der pandemiebedingten Fristaussetzung im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der ärztlichen Berufsausübung:

Die mit Beginn der Pandemie (offiziell am 12. März 2020) geltende Fristaussetzung endete mit 27. Februar 2023 und umfasst daher 1.083 Tage. Zu Pandemiebeginn gültige DFP-Diplome und Notarzt-Diplome werden automatisch um diesen Zeitraum verlängert. Um Probleme zu vermeiden, kontrollieren Sie bitte selbständig, dass die Fristen (insb. für den Notarzt-Refresher) gewahrt sind!

Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung im Kontext epidemiologischer Situationen nur noch nach Verordnung:

Die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung im Kontext epidemiologischer Situationen wurde gestrichen und kann künftig nur mehr zeitlich befristet auf Grundlage einer Verordnung des für das  Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers angeordnet werden. Für Impfungen wurde demgegenüber eine generelle (pandemieunabhängige) Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung verankert.

Ansprechperson

Mag.a Alexandra Straif

Servicebereich Recht
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